Bad Laasphe/Bad Berleburg. 32-Jähriger zeigt beim Überholvorgang einem Autofahrer den Mittelfinger. Nun muss er sich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten.

„Das war ein teuer bezahlter Stinkefinger“, sagte Richter Torsten Hoffmann zum Angeklagten, der sich am Dienstagmorgen wegen Beleidigung vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten musste. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Doch was war eigentlich geschehen?

Es ist der 21. Juni diesen Jahres, als der 32-Jährige mit seinem Motorroller ein Ehepaar in ihrem Pkw in der Bad Laasher Straße „In der Grube“ überholte und ihnen während des Überholvorgangs den Mittelfinger zeigte. Dies ist eine Beleidigung und stellt eine Straftat dar. „Es war früh am Morgen, ich musste schnell zur Arbeit und habe mich irgendwie aufgeregt“, so der Angeklagte. „Ich weiß nicht mehr, warum ich ihnen den Mittelfinger zeigte. Ich weiß, dass das nicht richtig ist und es tut mir Leid“, gestand er vor dem Gericht die Tat.

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Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sieht das Geständnis und die Tatsache, dass er sich vor Gericht nicht herausreden wollte als strafmildernd an. Strafverschärfend hingegen könnten seine Vorstrafen sich auf das Urteil auswirken. Immerhin wurde der junge Bad Laaspher bereits mehrfach verurteilt – das letzte mal im Jahr 2018. Seitdem aber habe er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen und auch seine Bewährungshelferin sprach vor Gericht von einem grundsätzlich positiven Bewährungsverlauf.

Am Ende waren sich Staatsanwaltschaft und Richter einig: Der 32-Jährige wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro – 60 Tagessätze zu je 60 Euro – verurteilt.