Bad Berleburg. Schon zur Tatzeit wusste der Angeklagte, dass er die Reparatur am Auto nicht zahlen kann. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.
Dass man sein Auto nicht für eine Reparatur in die Werkstatt bringen sollte, wenn man weiß, dass diese nicht bezahlt werden kann – das musste sich nun auch ein 36-Jähriger aus Bad Berleburg eingestehen. Wegen dem Vortäuschen einer Zahlungsbereitschaft musste er sich nun vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Dies ist eine Form des Betruges, für den der Angeklagte am Ende zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt wurde.
Am 31. März dieses Jahres brachte der Bad Berleburger sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt. Die Rechnung hierfür beläuft sich auf 1021,13 Euro. Ein Betrag, den der Angeklagte jedoch nicht zahlte. „Ich bin zur Bank gegangen, aber ich weiß nicht, mit welcher Karte ich damals gezahlt habe. Da muss ein Durcheinander geschehen sein“, sagte der Angeklagte zum Tatvorwurf. Danach sei er laut eigenen Aussagen lange Zeit nicht in Deutschland gewesen. „Ich war lange nicht auf dem aktuellen Stand und hatte einige Probleme.“
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Doch schon zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte finanzielle Sorgen. So konnte er auch eine Geldstrafe aus einem anderen Verfahren nicht wie vereinbart zahlen, sodass ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde. „Sie wussten doch, dass Sie die Rechnung nicht zahlen können. Wenn man solche finanziellen Schwierigkeiten hat, darf ich das Auto nicht zur Reparatur in die Werkstatt bringen oder aber ich spreche mit der Werkstatt und vereinbare eine Ratenzahlung, wenn sie damit einverstanden ist“, ermahnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel den Angeklagten. „Sie erwarten doch auch, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihren Lohn für die Arbeit bekommen.“ Die Ratenzahlung, so der Angeklagte, solle nun aber sofort starten.
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Es ist nicht das erste Verfahren für den Bad Berleburger, der 2019 nach Deutschland kam. Dennoch: Dass er sich vor Gericht geständig zeigte, wirkte sich positiv auf das von der Oberamtsanwältin geforderte Strafmaß aus. Die plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro. Richter Torsten Hoffmann hielt es am Ende jedoch für „sinnvoller, eine Freiheitsstrafe zu verhängen als eine erneute Geldstrafe“. Diese soll zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Hinzu kommt eine Schadenswiedergutmachung – zu zahlen in Raten zu je 100 Euro. Binnen einer Woche kann der Angeklagte nun gegen dieses Urteil Berufung oder Revision einlegen.