Bad Berleburg. Die Wisente seien herrenlos und frei. Trägerverein lehnt ab jede Steuerung der umstrittenen Wildrinder ab und zielt auf juristische Drohungen.

Der Wisentverein weist in einer erneuten Stellungnahme am Dienstagabend die Argumente des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung aus Arnsberg zurück und bekräftigt gleichzeitig erneut seine Standpunkt, dass dei Aufkündigung des Vertrages rechtens gewesen sei. Dabei beruft sich der Trägerverein auch auf seinen Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck aus Hamburg und erneuert zudem seine Begründung für diesen Schritt, der zu einem Eklat geführt hatte.

In der Erklärung heißt es wörtlich: „Der Wisent-Verein bekräftigt die Rechtmäßigkeit der Kündigung des ‘Öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Freisetzungsphase ,Wisente im Rothaargebirge‘’ und die Aufgabe des Eigentums an den aktuell zirka 25 frei im Rothaargebirge lebenden Wisenten.“

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Der Wisent-Verein hatte den Vertrag Anfang vergangener Woche gekündigt, „weil mit einigen Vertragspartnern, insbesondere dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg, kein Einvernehmen über die Zukunft des in Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojekte zur Wiederansiedlung der gefährdeten Tierart erzielt werden konnte. Daher war die Vertragskündigung aus Sicht des Wisent-Vereins zwingend erforderlich, auch zur Abwehr von möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Klägern gegen das Artenschutz-Projekt.“

Das sagt der Star-Anwalt Nebelsieck

Als Reaktion darauf hatten sowohl der Kreis als auch die Bezirksregierung diesen Schritt des Trägervereins als unzulässig verurteilt. Der Wisentverein bleibt jedoch unverändert bei seiner Rechtsauffassung und beruft sich dabei auf den Naturschutz-Fachanwalt Rüdiger Nebelsieck aus Hamburg. Dieser hat ausgeführt: „Die Kündigung von öffentlich-rechtlichen Verträgen ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz in bestimmten Fällen bei veränderten Verhältnissen zulässig. Das ist hier der Fall, weil die Zwecke der Freisetzungsphase nach der rechtskräftigen Auffassung der Gerichte schon seit langem erreicht sind. Wegen der angedrohten Zwangsvollstreckung aus den Urteilen ist dem Verein eine Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar.“ Auch die Aufgabe des Eigentums an den Tieren sei statthaft.

„Die Tiere gehören niemandem“

Der Wisent-Verein weise ebenso die Forderung von Kreis und Bezirksregierung zurück, weiterhin Managementaufgaben für die frei lebende Herde zu erbringen. Der Trägerverein betont: „Nach der Aufgabe des Eigentums an Tieren gehören sie niemandem mehr und sind herrenlos. Damit enden auch die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des Vereins. Die Tiere fallen nun unter das strenge Artenschutzrecht. Damit hat der Verein keine rechtlichen Befugnisse, die geforderten Managementaufgaben zu erbringen.“ Diese fallen nun in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.

In ihren jeweiligen Schreiben, die sich in weiten Teilen sehr ähneln, gäben sowohl der Kreis als auch die Bezirksregierung ihrer angeblichen Überraschung über das Handeln des Wisent-Vereins Ausdruck. „Dazu ist darauf hinzuweisen, dass der Wisent-Verein auf diese Option schriftlich schon vor mehreren Wochen hingewiesen hatte“, erläutert der Verein.