Wittgenstein. Der Trägerverein hat die freilebenden Wisente als herrenlos erklärt. Jetzt begründet er den folgenschweren Schritt in einer Erklärung.
Jetzt meldet sich der Wisent-Trägerverein zu dem Ende des Projekts zu Wort: Der Verein hat den „Öffentlichrechtlichen Vertrag für die Freisetzungsphase ,Wisente im Rothaargebirge‘“ gekündigt und gleichzeitig das Eigentum an den frei lebenden Tieren aufgegeben. Damit seien die Wisente nun herrenlos.
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„Sie unterliegen jetzt dem strengen Artenschutzrecht und fallen in die Zuständigkeit des Landes NRW. Diese beiden Schritte – Vertragskündigung und Eigentumsaufgabe – waren für den WisentVerein die letzte Möglichkeit, das Artenschutzprojekt zu retten und den Wisenten im Rothaargebirge eine Zukunft in Freiheit zu geben. Damit sieht der WisentVerein das Wiederansiedlungs-Projekt zugleich als abgeschlossen und seine diesbezügliche Aufgabe als beendet an“, heißt es dazu in der Pressemitteilung des Vereins.
Das Besucherareal „WisentWildnis am Rothaarsteig“ sei davon nicht betroffen: Es hat weiter wie gewohnt geöffnet. Der Öffentlichrechtliche Vertrag, so schreibt der Verein, sei bereits 2013 zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der Bezirksregierung Arnsberg, dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, der Wittgenstein-Berleburg’schen Rentkammer und dem WisentVerein geschlossen worden.
Herrenlosigkeit war „dringend erforderlich“
„Er regelt die Freisetzungsphase und hat über längere Zeit eine Duldungswirkung gegenüber den betroffenen Waldbauern erzeugt. Aus Sicht des OLG Hamm war das Ziel der Freisetzungsphase aber schon länger erreicht, so dass ihre Fortsetzung nicht mehr plausibel erschien und die Duldungswirkung entfallen ist. Nach dem Eintritt der Rechtskraft der Urteile und der dann erfolgten Androhung von Zwangsgeldern durch die Klägerseite wäre aus Sicht des Vereins eine schnelle und konstruktive Zusammenarbeit der Vertragspartner dringend erforderlich gewesen, um das Projekt auf einer neuen vertraglichen Grundlage in die von allen angestrebte Phase der Herrenlosigkeit zu überführen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Dieser politische Wille sei in den vergangenen Sitzungen bei den Vertragspartnern jedoch nicht erkennbar gewesen. „Zum Wohle der Wisente sah der Trägerverein deshalb keine andere Möglichkeit als die Vertragskündigung und die Aufgabe des Eigentums an den Tieren. Damit haben die Wisente den Status der Herrenlosigkeit erlangen, sind sie nunmehr nach den Regelungen des besonderen Artenschutzrechts streng geschützt und damit auch von den Waldbauern (wieder) zu dulden. Der Verein bedauert den Schritt der Vertragskündigung, da er das in Westeuropa einzigartige Artenschutzprojekt in Westeuropa gerne gemeinsam mit den Vertragspartnern erfolgreich ins Ziel geführt hätte.“
Keine Resonanz von den Vertragspartnern
Dazu habe der Verein stets alles Erforderliche getan, neue Kooperationspartner gewonnen und angeboten, tatkräftig daran mitzuwirken, dass die Ergebnisse des Gutachtens zur Freisetzungsphase erfolgreich umgesetzt werden. Das sei bei den Vertragspartnern ohne jede Resonanz geblieben. „Daher hat der Verein angesichts des Scheiterns der Verhandlungen sein Recht in Anspruch genommen, den Vertrag zu kündigen. Dabei hatte auch das Ende 2021 vorgelegte wissenschaftliche Gutachten den artenschutzrechtlichen Wert des Projektes betont und Wege für die weitere Optimierung und Fortführung empfohlen. Dafür sollte das Management auf eine breitere Basis gestellt werden.“
Mit der Gründung der WisentAllianz – unter Beteiligung des Kölner Zoos und der Deutschen Wildtierstiftung – habe der Verein auch dieser Forderung Rechnung getragen. Das WisentProjekt ist vor mehr als zehn Jahren auf Initiative von Richard Prinz zu SaynWittgensteinBerleburg ins Leben gerufen worden. „Zahlreiche Menschen haben sich seitdem dafür auf vielfältige Weise vorbildlich engagiert. Die Wisente sind zu positiven Markenbotschaftern einer ganzen Region geworden. Nun ist das Ziel einer rechtlich stark geschützten frei lebenden WisentHerde im Rothaargebirge erreicht worden. Auch wenn der Weg dorthin ursprünglich ein anderer sein sollte“, so der Trägerverein in der Erklärung.