Wittgenstein. Es ist nicht mehr so einfach, den Überblick zu behalten: Was darf man, was nicht? Wofür brauche ich Impfnachweis und Test? Eine Auflistung.
Sowohl für Geimpfte als auch Ungeimpfte gelten seit ein paar Tagen in NRW wieder schärfere Maßnahmen, die der Eindämmung der Pandemie dienen sollen. Viele sehen mittlerweile den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr – was ist jetzt noch wo erlaubt, wann brauche ich einen Test, wo darf ich nur geimpft rein, wo brauche ich gar keine Nachweise?
Die Antworten für Wittgenstein und seine Bürger haben wir aufgelistet.
Kein Nachweis
Ohne jeglichen Nachweis – also weder Impf- oder Genesungsbescheinigung oder negativen Testnachweis – kommt man in Einzelhandelsgeschäfte und Märkten des täglichen Bedarfs. Dazu gehören unter anderem die Rewe-Märkte, die Aldi- und Lidl-Märkte, der Hitmarkt in Bad Berleburg oder der Edeka in Bad Laasphe.
Auch in sonstigem Lebensmittelhandel, Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Optikern, Hörakustikern, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäften, Tierbedarfsmärkten, Futtermittelmärkten, Gartenmärkte und dem Großhandel muss keinerlei Nachweis vorgezeigt werden.
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Auch bei Wahlen – die nächsten Wahlen stehen aber erst im Mai an – werden keine Nachweise kontrolliert, wie auch im Amtsgericht Bad Berleburg und bei Angeboten der medizinischen Versorgung wie Impfangeboten, Blutspendeterminen und und Ähnlichem. Auch Kinderspielplätze im Freien können bedenkenlos genutzt werden.
Maskenpflicht
In den nicht privaten, geschlossenen Räumen, aber teilweise auch im Freien gilt aktuell die Maskenpflicht. Dazu gehören auch Mittel des Transports wie Busse, Bahnen und Taxis und Innenräumen in Gebäuden, sofern sie von Besuchern bzw. Kunden betreten werden. In Restaurants kann aber, sobald man an seinem festen Sitzplatz sitzt, die Maske abgenommen werden. Wird es nicht anders vorgeschrieben, muss im Freien keine Maske getragen werden – ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich, wird das Tragen aber empfohlen.
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Auch für Chöre gilt bei Proben und Auftritten keine Maskenpflicht, sofern die Mitglieder geimpft oder genesen sind. Kinder bis zum Schuleintritt müssen ebenfalls keine Maske tragen – bis zum 13. Lebensjahr kann statt einer medizinischen Maske auch auf eine Alltagsmaske ausgewichen werden. Auch muss bei Einsätzen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst etc. keine Maske getragen werden. Die Feuerwehren tun dies aber dennoch. Ebenfalls keine Maskenpflicht gilt für Beschäftigte, die im Kundenverkehr durch Glas oder Plexiglas von Kunden getrennt sind.
3G
In vielen Bereichen gilt mittlerweile 3G – sowohl am Arbeitsplatz muss man also geimpft, genesen oder negativ getestet sein, als auch in vielen Bereichen der Freizeit wie beim Friseur, in Bahnen und Linienbussen, Bibliotheken wie der Bad Berleburger Stadtbücherei, Angeboten der Jugendarbeit, Sitzungen kommunaler Gremien, Beerdigungen oder auch standesamtlichen Trauungen.
2G
Hier kommt man nur noch mit Impf- oder Genesungsnachweis rein: Kinos, Museen, Veranstaltungen, Konzerte und gastronomische Einrichtungen (außer bei Abholung) sind allesamt 2G. Im Residenzkino in Bad Laasphe dementsprechend ebenso: ab 16 Jahren gilt dort 2G, Kinder unter 6 Jahren und Schüler (wenn vorhanden Schülerausweis oder Testheft mitbringen), benötigen jedoch keinen Nachweis (Schüler müssen in Ferien Test vorlegen).
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Eine Sitzplatzreservierung wird wegen der reduzierten Sitzplätze dringend empfohlen. „Ab sofort gilt auch auf dem Sitzplatz wieder eine Maskenpflicht. Ihr dürft die Maske zum Essen und Trinken kurzzeitig abnehmen“, macht das Team des Kinos auf seiner Homepage deutlich. Auch Museen wie das Pilzmuseum in Bad Laasphe unterliegen der 2G-Regel.
Auch Dinge wie die Jagd sollen mit 2G reguliert werden: bei mehr als vier Jägern oder Schützen soll die Regel angewendet werden, ebenso wie der Besuch von Spielhallen, Sportveranstaltungen oder Volksfesten. Einzelhandelsgeschäfte, die nicht Waren des täglichen Bedarfs führen, haben ebenfalls die 2G-Beschränkung.
2G-Plus
Die strengste Regel, also 2G-Plus (Geimpft/Genesen plus negativen Corona-Test) gilt in Wittgenstein unter anderem in den beiden Schwimmbädern, dem Rothaarbad in Bad Berleburg und dem Hallenbad in Erndtebrück. „Der Zutritt zum Bad ist für Personen ab einschließlich 16 Jahren nur bei vorliegender Immunisierung möglich, wenn zusätzlich ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt wird“, heißt es auf der Homepage des Rothaarbades. Dasselbe gilt für das Hallenbad der Gemeinde Erndtebrück.
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Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen im Zusammenhang mit Brauchtum sind ebenfalls 2G-Plus. Mit den Nachweisen ist Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen erlaubt, auch ohne die Maskenpflicht
Kein Zutritt
Bordelle und Nachtclubs sind vorläufig geschlossen – der „Nightclub L’Amour“ in Bad Berleburg teilt dies auch auf seiner Homepage mit. Clubs und Diskotheken sind ebenfalls geschlossen – in Wittgenstein betrifft das die Diskothek „Fame“ in Bad Laasphe.