Wittgenstein. Kontrollen gibt es in der Apotheke, im Kino oder bei Veranstaltungen. Allerdings sei die Echtheit der Dokumente nur schwer überprüfbar, heißt es.

Gefälschte Impfpässe – sie machen derzeit vor allem in Großstädten die Runde. Aber auch hier bei uns in Wittgenstein sollten zum Beispiel Apotheker, Kino-Betreiber oder Veranstalter auf der Hut davor sein – zumal die Fälschungen auf den ersten Blick oft gar nicht als solche erkennbar sind. Unterdessen warnt Niklas Zankowski von der Kreispolizei Siegen-Wittgenstein potenzielle Täter: „Wer einen Impfpass fälscht, begeht Urkundenfälschung.“

In der Apotheke

Tatsächlich sei die Unterscheidung „wirklich schwierig“, räumt eine Mitarbeiterin der Bad Laaspher Center-Apotheke ein, wenn es um das Ausstellen des digitalen Nachweises für das Smartphone gehe. Sicher: Man könne zum Beispiel die Chargen-Aufkleber im Impfpass unter die Lupe nehmen und etwa beim Hersteller Biontech nachfragen, ob eine bestimmte Charge zum Verkauf freigegeben worden sei. Allerdings: Bis zur Antwort von Biontech können gut und gerne 48 Stunden vergehen. Ob der Kunde mit dem Impfpass in der Hand so lange warten möchte? Die Apotheker bedauerten es sehr, dass es dafür kein zentrales Register gebe, so die Mitarbeiterin.

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Einfacher sei es natürlich, wenn zuvor einer der Ärzte vor Ort geimpft und die Eintragungen im Pass unterschrieben habe. Seine Handschrift sei durch Rezepte und Verordnungen oft schon in der Apotheke bekannt, berichtet die Mitarbeiterin weiter. Und die Apotheke sei mit dem erwähnten Digi-Nachweis auch nur dann in der Pflicht, wenn der Hausarzt ihn nicht schon selbst erstelle.

Zum Glück: „Bis jetzt haben wir hier bei uns zumindest noch nicht den Verdacht gehabt, dass uns eine Fälschung vorgelegen hätte“, heißt es aus der Center-Apotheke. Und wenn es doch einmal passiert? Dazu die Mitarbeiterin: „Wenn ich den Verdacht habe, dass es sich im Pass um Falschangaben handelt, verweigere ich die Ausstellung des digitalen Impfzertifikats und würde mich direkt an die Polizei wenden.“

Im Kino

Im Bad Laaspher Residenz-Kino gilt die 3G-Regel. Und deren Einhaltung werde am Eingang auch kontrolliert, betont Betreiber Kai Winterhoff.
Im Bad Laaspher Residenz-Kino gilt die 3G-Regel. Und deren Einhaltung werde am Eingang auch kontrolliert, betont Betreiber Kai Winterhoff. © Unbekannt | Ramona Richter

Von Glück in Sachen Fälschungen spricht auch Kai Winterhoff, Betreiber des Residenz-Kinos an der Brückenstraße in Bad Laasphe. Hier gilt die 3G-Regelung. „Wir haben tatsächlich bisher keine Probleme in dem Sinne gehabt“, sagt er – und Leute, die ohne notwendigen Impfnachweis kämen, „schicken wir wieder nach Hause“. So mancher Kino-Besucher sei „verwundert, dass bei uns wirklich kontrolliert wird“, berichtet Winterhoff.

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Dabei schaue man anhand des Personalausweises vor allem darauf, dass vorgelegte Schnelltest-Ergebnisse auch zur jeweiligen Person passten. „Denn wir möchten ja auch, dass die Auslastung in unseren Kinosälen so bleibt.“ Und die habe sich in der letzten Zeit gut entwickelt, freut sich der Betreiber – so lasse sich „wieder wirtschaftlich arbeiten“. Sollte aber wirklich jemand mit einem Dokument kommen, das auffällig verdächtig sei, „würden wir natürlich die Polizei einschalten“.

Bei Veranstaltungen

Und wie sieht es bei organisierten Veranstaltungen in Wittgenstein aus? „Wir kontrollieren über die Corona-App oder den Original-Impfausweis“, sagt Sandra Janson, Geschäftsführerin des Jugendfördervereins Bad Berleburg, der auch zahlreiche Veranstaltungen in der Region organisiert. „Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob es da die optimale Lösung gibt.“ Janson glaubt aber ohnehin nicht, dass im ländlich geprägten Altkreis „so viel gefakt wird. Wir vertrauen den Leuten da“. Außerdem seien die derzeitigen Angebote des Jugendfördervereins „überschaubar und vernünftig zu kontrollieren“. Das gelte beispielsweise für die Neueröffnung der „Rehbar“ in der Kernstadt demnächst mit örtlichen Vereinen hinter der Theke. Und auch bei den Impfnachweisen werde es mit der Zeit eine Weiterentwicklung geben – damit sie fälschungssicherer werden, ist Janson überzeugt.

Das sagt die Polizei

Gibt es auch hier bei uns konkrete Fälle von Fälschungen?

Bei der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein gibt es „aktuell zwei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen“, so Polizei-Sprecher Niklas Zankowski. Dabei handle es sich „um eine Fundsache sowie eine anonyme Anzeige“.

Wie entstehen die Fälschungen?

„In sozialen Netzwerken und Messengerdiensten kursierten bereits Angebote über Impfpässe mit einem Eintrag der Covid-19-Impfung. Die Betrüger nutzten dabei auch Daten über den Impfstoff oder die Chargennummer aus privaten Posts, um ihre Fälschungen möglichst originalgetreu aussehen zu lassen. Bei den Kriminellen sind auch die privaten Gesundheitsdaten begehrt, die in einem Impfpass eingetragen sind.“

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Wie geht die Polizei dagegen vor?

„Vorbeugend etwa anhand der Verhaltenshinweise des LKA NRW:

Veröffentlichen Sie keine Bilder von Ihrem Impfausweis, etwa in den sozialen Medien. Betrüger könnten anhand solcher Bilder gefälschte Impfausweise anfertigen oder dem Paul-Ehrlich-Institut falsche Nebenwirkungen melden.

Melden Sie Angebote oder Anzeigen von gefälschten Impfausweisen der Polizei und dem Netzwerkbetreiber.

Achten Sie grundsätzlich auf den Schutz Ihrer Daten im Netz und im realen Leben.

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Aber ebenso durch Strafanzeigen, intensive und zeitnahe Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft, auch unter Einbeziehung von Exekutivmaßnahmen im Rahmen richterlicher Beschlüsse.“

Welche Strafen drohen ertappten Fälschern?

„In Frage kämen folgende strafrechtliche Vergehenstatbestände: § 267 StGB Urkundenfälschung, § 277 StGB Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten, §§ 74 Abs.2, 75a Abs.1 und 2 IfSG (Freiheits-/Geldstrafen). Und das Landeskriminialamt NRW weist darauf hin, dass nicht nur das Herstellen und Vertreiben, sondern auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe strafbar ist. Entsprechende Ermittlungsverfahren – Urkundenfälschung, Betrug – werden bei Bekanntwerden umgehend eingeleitet.“

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Was rät die Polizei zum Beispiel Apotheken oder auch Veranstaltern, um Fälschungen bei Kontrollen leichter zu entdecken?

„Eine Terminbestätigung von einer Impfstelle etwa reicht nicht aus, um die erhaltene Impfung nachzuweisen. Die Impfung wird mit Datum und Impfstelle im Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargen-Nummer vermerkt. Augen auf, was die Schlüssigkeit der Daten, die Unterschrift sowie die Stempel in dem vorgelegten Dokument anbetrifft. Personalausweis vorlegen lassen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten ausstellendes Impfzentrum oder ausstellenden Arzt anrufen, gegebenenfalls die Polizei hinzuziehen.“

Kommentar: Das kann teuer werden

Redakteur Eberhard Demtröder
Redakteur Eberhard Demtröder © Unbekannt | Ralf Rottmann

Gefälschte Impfausweise – wer braucht so etwas denn wirklich, hier bei uns in Wittgenstein? Ein großer Teil der Menschen sollte geimpft oder genesen sein, bleiben im Grunde nur noch die Ungeimpften. Und zwar jene unter ihnen, die eine Impfung gegen das Corona-Virus scheuen – sich also impfen lassen könnten, es aber nicht tun. Und gleichzeitig die lästigen Tests vermeiden wollen, die seit Montag nun auch noch kostenpflichtig sind.

Allerdings könnte es für diese Menschen am Ende deutlich teurer kommen – erstens beim illegalen Kauf eines gefälschten Impfpasses und zweitens, wenn sie als Nutzer solcher Fälschungen ertappt werden und mindestens mit saftigen Geldbußen rechnen müssen.

Mir persönlich wäre es ganz und gar nicht wert, so vorzugehen – zumal es eine ganz legale und auch noch kostenfreie Alternative gibt: das Impfen. Ob jemand dieses Angebot annimmt, muss er natürlich selbst entscheiden. Besser für uns als Gesellschaft wäre es aber.