Bad Berleburg. Der Besitz von Amphetamine, Marihuana und einige Notizzettel mit Namen und Beträgen haben eine 33-Jährige Frau vor Gericht gebracht.

Die 33-jährige Mutter zweier Kinder erschien ohne Anwalt im Amtsgericht Bad Berleburg. Dass die Angeklagte den Gerichtssaal ohne eine Freiheitsstrafe verließ, hatte sie aber dem guten Rat des Vorsitzenden Torsten Hoffmann und ihrer eigene positiven Entwicklung zu verdanken.

Die Frau war wegen des Besitzes und des Handelns mit Betäubungsmitteln angeklagt. Verurteilt wurde sie aber am Ende nur wegen des Besitzes von „Gras“, Ecstasy und Amphetamin.

Angeklagte kann sich Anwalt nicht leisten

„Weil ich ihn mir nicht leisten kann“, begründete die 33-jährige ihren Verzicht auf den Rechtsbeistand. Weil sie zunächst auch keine Aussage machen wollte, beriet Richter Torsten Hoffmann die Angeklagte, dass sich eine Aussage oder ein Geständnis positiv auswirken können. Diesem Hinweis folgte die Beschuldigte.

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Sie soll einer anderen Frau im Juni 2020 ein Gramm Marihuana für 40 Euro verkauft haben. Außerdem hatte die Polizei bei zwei Hausdurchsuchungen im Juni und Juli 2020 insgesamt 13,8 Gramm Marihuana, 10 Gramm Ecstasy und 18,44 Gramm Amphetamine in der Wohnung der Angeklagten gefunden. „Ich räume ein, dass das bei mir gefunden wurde und mir gehörte, aber nicht zum Weiterverkauf“ diente.

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Es gab zwei Indizien, die für den Drogenhandel sprachen: die Aussage einer Kundin, die Marihuana recht teuer eingekauft habe, und Notizzettel mit Namen und Beträgen. Das könnten Listen mit Schuldnern sein, vermutete Richter Hoffmann. „Das war genau anders herum, das waren die, denen ich Geld schuldete“, sagte die Angeklagte.

Hilfe vom Jugendamt

Ihre eigene Drogensucht hat die Frau inzwischen seit über einem Jahr im Griff. „Ich habe mir Hilfe vom Jugendamt geholt“, berichtet sie. Nur wenige Tage nach der Hausdurchsuchung hat sie die Wohnung in Bad Berleburg verlassen. Inzwischen lebt sie in Scheidung und die Kinder leben bei ihr in Erndtebrück. Sie habe eine Entgiftung gemacht und sei seitdem „clean“, was auch regelmäßige Tests belegen.

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Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung regte Staatsanwalt Markus Urner an, den Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln fallen zu lassen „Es geht nicht darum, was ich glaube, sondern was nachweisbar ist“, formulierte Urner indes Restzweifel. Der Staatsanwalt schlug eine Gesamtgeldstrafe vor, weil auch die Drogenmenge den Grenzwert für „nicht geringe Mengen“ nicht erreiche, auch wenn es allein beim Amphetamin um 42 Konsumeinheiten ginge, was Urner für eine ungewöhnliche „Vorratshaltung“ bei einer arbeitslosen Frau hielt.

Das Gericht folgte dem Antrag und verurteilte die Frau zu einer Gesamtgeldstrafe von 1500 Euro. Richter Hoffmann unterstrich, dass sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht gekommen wäre, er aber würdige, dass sich die Frau geständig eingelassen habe. „Ich halte, was ich eingangs versprochen habe“, sagte Hoffmann und wünschte der Angeklagten alles Gute auf ihrem Weg.