Bad Laasphe. Viele Jahre lang führte der der 33-jährige Angeklagte ein gesetzeskonformes Leben. Jetzt stand er wieder vor dem Schöffengericht.

Eine Cannabis-Pflanze im Garten, Amphetamin in der Wohnung: Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln musste sich ein 32-jähriger Bad Laaspher vor dem Schöffengericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine einjährige Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Das ist das Mindestmaß für solche Straftaten — der Vorbestrafte ist also noch einmal glimpflich davongekommen. Zusätzlich muss der Angeklagte 200 Sozialstunden ableisten.

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„Nicht geringe Menge“

Polizeibeamte hatten im September vergangenen Jahres im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten 37,49 Gramm einer Amphetamin-Lösung sicherstellen können. Der reine Wirkstoffgehalt soll laut einem Gutachten bei etwa 12 Gramm gelegen haben. Ab zehn Gramm spricht man laut Staatsanwältin Vanessa Prade von einer nicht geringen Menge. Auch eine Cannabis-Pflanze hatten die Polizisten im Garten des Angeklagten finden können — mit insgesamt 22 Gramm Marihuana.

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„Ich hatte mir was zu Rauchen geholt und einen Samen gefunden“, so der 32-Jährige. „Aus Jux und Tollerei“ habe er diesen dann angepflanzt, um zu schauen „was dabei rauskommt“. Auch den Besitz der Amphetamine räumt der Angeklagte ein — durch häufigen Stress mit seiner Ex-Freundin habe er fälschlicherweise zu Drogen gegriffen.

Acht Jahre straffrei

„Seitdem die Polizei bei mir war, habe ich mit Amphetamin nichts mehr zutun“, berichtet der 32-Jährige weiter — der Polizeieinsatz habe Eindruck bei ihm hinterlassen. Denn mit dem Gesetz wollte der Vorbestrafte eigentlich nicht mehr in Konflikt geraten — und das hat er auch einige Jahre geschafft. „Wir haben uns echt lange nicht mehr hier gesehen“, stellt der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann fest. 2012 hatte sich der Mann auf der Anklagebank zuletzt im Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen — wegen gemeinschaftlichem Bandendiebstahls in 29 Fällen. Doch auch die Jahre zuvor sehen nicht rosiger aus: Sie sind geprägt von Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten.

Tagesstruktur fehlt

Dass der Angeklagte bis zum Vorfall im September 2020 rund acht Jahre straffrei gelebt hat, rechnen Staatsanwältin Prade und Richter Hoffmann ihm an — vor allem in Anbetracht seiner kriminellen Vergangenheit. Was dem 32-jährigen Arbeitslosen fehle, sei laut Richter Hoffmann eine Tagesstruktur. Er appelliert an den Angeklagten, sich schnellstmöglich eine Arbeitsstelle zu suchen. „Gewisse gärtnerische Fähigkeiten haben Sie ja“, schmunzelt der Richter.