Bad Laasphe/Bad Berleburg. Weil er seinen gesetzlichen Betreuer unter anderem als „Wichser“ und „Nazi“ beschimpft haben soll, wurde ein Bad Laaspher jetzt verurteilt.

Gesetzliche Betreuer unterstützen ihre Klienten in allen Lebensbereichen — seien es Finanzen, Gesundheit oder Wohnungsangelegenheiten. Das weiß auch eigentlich ein 40-jähriger Bad Laaspher, der sich am Freitagvormittag vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten musste — weil er seinen rechtlichen Betreuer beleidigt haben soll. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Bad Laaspher schließlich wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2250 Euro.

Weil der Angeklagte sowohl an einer Schizophrenie als auch an einer bipolaren Störung leidet, wies das Gericht ihm eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu.

Der Vorwurf

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Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem Mann auf der Anklagebank vor, seinen gesetzlichen Betreuer im Herbst vergangenen Jahres mit den Worten „Wichser“ und „Nazi“ via WhatsApp beleidigt zu haben. Laut Richter Hoffmann sei dies aber „nur die Spitze des Eisberges“ gewesen. Er habe die Chat-Protokolle gelesen: „Was da gelaufen ist, ist schon sehr heftig.“ Laut Hoffmann habe der 40-Jährige seinen Betreuer auch an seiner Wohnanschrift aufgesucht. Dies ist aber nicht Gegenstand der Anklage.

Die Verteidigung

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Zu den Anschuldigungen meldet sich vorerst der Verteidiger des Angeklagten — Björn Alexander Lange — zu Wort: „Mein Mandant war in einer manischen Phase. Es ist aus ihm rausgesprudelt.“ Wenige Tage nach den Vorfällen habe sich der Angeklagte in eine Behandlung im Kreisklinikum begeben müssen. Laut eines Gutachtens der Klinik von September 2020 diagnostizierten die behandelnden Ärzte bei dem 40-Jährigen eine schizoaffektive Störung, beschreiben den Angeklagten in der Beurteilung unteranderem als unberechenbar, größenwahnsinnig und reizbar.

Der Angeklagte

Der Angeklagte berichtete dem Gericht, in Zukunft eine stationäre Therapie machen zu wollen — genauso wie im Jahre 2019, als er sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten musste. Eine Therapie war allerdings nicht zustande gekommen. Laut eigener Aussage des 40-Jährigen nehme er Termine bei einem Psychiater wahr. Die verschriebenen Medikamente nehme er allerdings nicht ein: „Ich fühle mich nach der Einnahme nicht gut.“

Das Gericht

„Ich habe das Gefühl, dass Sie das alles auf die lange Bank schieben“, äußert Richter Hoffmann seine Ärgernis. Laut ihm sei eine umfangreiche und stationäre Therapie für den Angeklagten unabdingbar — anderenfalls gerate der Angeklagte wahrscheinlich immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Dieser Ansicht ist auch Reinhold Vater, der Bewährungshelfer des Bad Laaspher: „Unsere Termine hält er ein. Aber er hat seine eigenen Vorstellungen, wie seine Behandlung aussehen soll. Eine psychosomatische Behandlung stand schon mal im Raum. Es gibt immer ein ,Ja’, aber dann folgt ein langes ,Aber’.“

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Dem Angeklagten fehle es vor allem an Einsicht und Motivation. Eine neue gesetzlichen Betreuerin, der Anwalt und der Bewährungshelfer stehen dem Mann auf der Anklagebank mit Rat und Tat zur Seite. Doch Oberamtsanwältin Hippenstiel weiß: „Wenn Sie die Hilfe nicht annehmen, dann bekommen Sie andere staatliche Hilfen.“ Lässt sich der Angeklagte also nicht behandeln und landet durch seine Erkrankungen erneut vor Gericht, sei eine dauerhafte Unterbringung denkbar.

>>>Weiteres Verfahren eingestellt

Ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz stellte Richter Torsten Hoffmann ein.

Der Angeklagte hatte seine Ex-Frau im Supermarkt, in dem sie arbeitet, angesprochen, obwohl er sich ihr nur bis auf 50 Meter nähern durfte. Der Angeklagte: „Ich wollte einkaufen gehen und habe mich vergewissert, dass ihr Auto nicht auf dem Parkplatz steht. Ich dachte, sie wäre Zuhause.“

Als er seine Ex-Frau dann doch im Supermarkt getroffen hat, hat er sie laut eigener Aussage auf eine Fotoausrüstung angesprochen, die ihm gehöre, aber sich noch bei ihr befinde. Der Angeklagte hätte seine Ex-Frau nicht ansprechen dürfen und sich sofort von ihr entfernen müssen.