Bad Berleburg/Bad Laasphe. „Die Strafe erschien mir zu hoch. Ich habe als Süchtiger gestohlen. Das war Beschaffungskriminalität.“ Dafür hatte der Richter kein Verständnis.

Im Mai dieses Jahres hatte Richter Torsten Hoffmann einen 38-jährigen Bad Laaspher mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Der Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen. Mit diesem Strafbefehl war der Angeklagte nicht einverstanden gewesen — er hatte Einspruch eingelegt. Nun musste sich der Student wegen dieser Sache am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Seinen Einspruch zog der Bad Laaspher schließlich dann doch noch zurück.

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Doch erst einmal zu den Hintergründen der Anklage: Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im April dieses Jahres in einem Bad Laaspher Supermarkt Zigaretten im Wert von 7,20 Euro gestohlen zu haben. Die Tat räumt der Angeklagte vor Gericht ein. Anlass seines Einspruchs sei die Höhe der Geldstrafe gewesen: „Die Strafe erschien mir zu hoch. Ich habe als Süchtiger gestohlen. Das war Beschaffungskriminalität.“

Dieses Argument findet bei Richter Hoffmann keinen Anklang: „Dann würde ja geklaut werden ohne Ende.“ Auf Anraten des Richters — mit dem Verweis, dass die 300 Euro auch in Raten gezahlt oder in Sozialstunden umgewandelt werden können — zog der Angeklagte seinen Einspruch letztlich zurück.