Bad Berleburg. „Wir müssen das Heft des Handelns wieder in die Hand bekommen“, formuliert es der CDU-Fraktionsvorsitzende im Bad Berleburger, Martin Schneider.

Am Montagnachmittag gibt die Stadt Bad Berleburg in einer Pressemitteilung bekannt, dass ihre Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg anerkennt und keine weiteren juristischen Schritte gegen die Baugenehmigung von vier Windkraftanlagen des Bad Laaspher Investors Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein verfolgt.

Jetzt soll es schnell gehen. „Wir müssen das Heft des Handelns wieder in die Hand bekommen“, formuliert es der CDU-Fraktionsvorsitzende im Bad Berleburger Stadtrat, Martin Schneider. Die Windkraftvorrangzonen-Planung in Bad Berleburg hat „geschlummert“ und soll nun baldmöglichst wieder aufgegriffen werden, fordert die CDU in Bad Berleburg bei ihrer Stadtverbandsversammlung. Es gehe um nichts weniger als die Gestaltungshoheit der Kommune in der Bauleitplanung.

Hintergrund ist eine juristische Entwicklung, die im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 27. September beschlossen wurde. „Die Stadtverordnetenversammlung hat am Montagabend nach Abwägung von Chancen und Risiken entschieden, die Klage im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich Ohrenbach - Prenzenberger Kopf nicht fortzuführen“, berichtet dazu die Stadt Bad Berleburg in einer Pressemitteilung.

Wie die Westfalenpost erfuhr war die Argumentation, dass man ein „totes Pferd nicht weiter reiten wolle“ letztlich entscheidend.

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Die Stadtverwaltung formuliert es so: „Ausschlaggebend ist hierfür das zwischenzeitlich erfolgte Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig bezüglich der Wirksamkeit älterer Vorrangzonen, welches auch mittelbare Auswirkungen auf die Vorrangzone Osterholz in Bad Berleburg hat. Aus dem gleichen Grund wurde auch das Eilverfahren im Frühjahr nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht weiterverfolgt.“

Die Stadt hatte die Möglichkeit das Hauptsacheverfahren weiter zu betreiben und damit höchstwahrscheinlich einen gleichlautenden Richterspruch aus Arnsberg zu kassieren. Damit wäre weiteres Steuergeld verschwendet worden, so die Mehrheitsmeinung nach WP-Informationen.

Inzwischen acht Anlagen

Der Ausgang des Eilverfahrens hat bereits Auswirkungen gehabt: Inzwischen stehen Investoren Schlange, um in Bad Berleburg Windkraftanlagen zu errichten. Aktuell können sie sich auch noch auf der Privilegierte Verfahren berufen und damit an deutlich mehr Stellen Bauanträge stellen, als wenn es baurechtliche Vorgaben durch einen gültigen Flächennutzungsplan gäbe. Neben den vier Anlagen der Eder Energy zwischen Arfeld und Dotzlar sind auch vier weitere durch den Investor Krug Energie geplant. Entsprechende Informationen hat der Kreis Siegen-Wittgenstein als Bauaufsichtsbehörde im August diesen Jahres bestätigt.

„Wir müssen an die Planungen der Jahre 2014 bis 2017 anknüpfen“, erläutert Martin Schneider. Er will „Wildwuchs verhindern“ und hatte vor seinen Parteifreunden in Arfeld erneut den Regionalplan-Entwurf zitiert und von bis zu 160 möglichen Anlagen gesprochen. Als Vorsitzender des Bad Berleburger Bauausschusses leitet Schneider auch ein maßgebliches Gremium für die Beratungen. Der damalige Planungsprozess war weit fortgeschritten, wurde dann aber noch vor der Offenlegung gestoppt, weil man veränderte politische und gesetzliche Vorgaben einarbeiten wollte. Auf diese Regelungen - vor allem von Bund und Land - hat Bad Berleburg ebenso wie viele andere Kommunen gewartet.

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Die bestehende Vorrangzone Osterholz zwischen Sassenhausen, Weidenhausen und Hemschlar diente lange Zeit als Argument, sich mit der weiteren Planung Zeit lassen zu können und bei einzelnen Investorenanfragen auf die noch ausstehende Planung zu verweisen oder gar die Vorhaben abzulehnen. Das ging bis zum Juni 2020 gut. Damals ersetzte der Kreis Siegen-Wittgenstein das Einvernehmen der Stadt Bad Berleburg - sprich er kippte deren Ablehnung gegen vier Windkraftanlagen der Eder Energy GmbH Co. KG bei Arfeld. Ein Klage der Stadt Bad Berleburg vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg war im Eilverfahren entscheiden worden. Der Bad Laaspher Windkraftinvestor bekam Recht. Ein erste Frist, diesen Spruch zu akzeptieren und damit einen sehr wahrscheinlich gleichlautende Entscheidung im Hauptverfahren nicht zu riskieren war im August diesen Jahres verstrichen.

Weiche Kriterien überprüfen

Auch Martin Schneider unterstreicht im Gespräch mit dieser Redaktion, er wolle kein „totes Pferd reiten“, sondern mit externer Unterstützung dort anknüpfen, wo Politik und Verwaltung 2018 aufgehört haben. „Wir müssen unsere weichen Faktoren überprüfen“, sagt er und nennt Abstände zu Wanderwegen aber auch zur Wohnbebauung. Gerade das Landschaftsbild sei wichtig: „Bad Berleburg ist auf dem Weg zum Premiumwanderort“, sagt Schneider. Diese touristische Einnahmequelle sieht der Unionsmann gefährdet. Gleichwohl sei klar, dass man Anlagen nicht generell verhindern könne.