Bad Berleburg. Die Politik genehmigt die Klage der Stadt nachträglich, aber es gibt dennoch auch kritische Töne.
Einstimmig aber eben doch nicht ganz einmütig hat der Stadtrat Bad Berleburg eine Dringlichkeitsentscheidung der Verwaltung abgesegnet, mit der die Stadt Bad Berleburg eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung des Kreises Siegen-Wittgenstein anstrengt.
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Am 22. Juli hatte die Stadt Bad Berleburg fristgerecht den Gerichtsweg gegen die vom Kreis gegen den Willen der Stadt erteilte Baugenehmigung für vier Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf bei Arfeld eingereicht. Der Kreis hatte zuvor überraschend das Einvernehmen der Stadt Bad Berleburg ersetzt. Diese hatte zuvor mit Verweis auf eine auch von Gerichten anerkannte Vorrangzone und laufende Verfahren zur Ausweisung von weiteren Zonen dieses Vorhaben der Eder Energy GmbH & Co. KG abgewiesen.
Der Kreis hatte aber argumentiert, dass es neue Gerichtsentscheidungen geben und man sich nicht mehr auf der Vorrangzone „Osterholz“ zurückziehen könne.
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Bad Berleburgs Bürgermeister Bernd Fuhrmann begründete die Klage damit, dass man das „Heft des Handelns“ also die Planungshoheit der Stadt schützen wolle. Das stieß auf Konsens. Allerdings gab es auch Kritik: Oliver Junker Matthes (Bündnis90/Die Grünen) argumentierte, dass er grundsätzlich für Windkraft sei. In diesem Falle stimme er aber der Klage zu, weil der Investor keine Bürgerwindräder bauen wolle. „Für die Akzeptanz der Energiewende ist es aber unerlässlich die Bürger zu beteiligen“, argumentiert Junker-Matthes.
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Heinz Günther Linde (UWG) argumentierte dagegen: „Windräder gehören hier nicht hin.“ Linde vermisste bei der zuvor auf den Weg gebrachte Dringlichkeitsentscheidung aber, dass Vertreter alle Fraktionen die Möglichkeit gehabt haben sollten, diese zu unterschreiben, statt nur Vertreter der beiden größten Ratsfraktionen SPD und CDU. Mehr sind laut Gemeindeordnung aber auch nicht notwendig.