Bad Berleburg. Auch wegen des Besitzes von Tierpornografie und Munition sowie Volksverhetzung musste sich der junge Mann verantworten.

„Ich schäme mich in Grund und Boden“, sagt ein 19-jähriger Bad Berleburger, als er sich am Freitagmorgen vor dem Jugendgericht Bad Berleburg verantworten muss. Volksverhetzung in zwei Fällen, unerlaubter Besitz kinderpornografischer Schriften, unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Umgang mit explosiven Stoffen — die Vorwürfe gegen den jungen Mann sind massiv.

Die Vorwürfe

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Oktober vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte diverse unzulässige Gegenstände und Konsummittel des angeklagten Arbeitslosen sichergestellt. Darunter verschiedene Schusspatronen, 2,17 Gramm Schwarzpulver und 3,9 Gramm Marihuana.

Eine offizielle Erlaubnis hatte der 19-Jährige dafür nicht besessen. In diesem Fall verstieß der Angeklagte

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gegen das Betäubungsmittel-, Sprengstoff-, und Waffengesetz. Auf seinem Laptop befanden sich außerdem vier Videos mit kinder- und tierpornografischen Inhalten, die unter anderem deutlich unter 14-jährige Kinder zeigten.

Des weiteren beschuldigt die Staatsanwaltschaft Siegen den jungen Mann auf der Anklagebank, im Jahre 2020 zwei Bilder mit rechtsextremistischen Inhalten an Minderjährige via WhatsApp weitergeleitet zu haben. Mit dieser Handlung ist der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der Angeklagte „Ich möchte nichts sagen“, hüllt sich der 19-Jährige vorerst in Schweigen.

Das Geständnis

Doch als Richter Hoffmann ihn darauf aufmerksam macht, dass das Gericht ihn im Falle eines Geständnisses milder behandelt, räumt der Angeklagte seine Vergehen ein: „Ja, das war so.“ Die Munition habe der Arbeitslose laut eigenen Angaben aus Interesse gesammelt.

Die diskriminierenden Bilder habe er in einer WhatsApp-Gruppe zugesendet bekommen, bevor er sie selbst weiterleitete. „Ich habe damit nichts mehr zu tun“, weist der Bad Berleburger die Vorwürfe einer rechten Besinnung von sich. „Das ist dermaßen menschenverachtend“, drückt es Richter Hoffmann aus. Und auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zeigt sich entsetzt von den Taten des Angeklagten: „Das ist ekelhaft. Sie haben den kompletten Ritt durchs Strafgesetz gemacht.“

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Laut Jugendgerichtshelferin Tanja Vollmer-Derichs zeige der Angeklagte keinerlei Bemühungen, ein eigenständiges Leben führen zu wollen. „Seit die Anzeigen ins Haus kamen, sei er wie gelähmt und antriebslos“, so Vollmer-Derichs. Die Jugendgerichtshelferin stellte Reifeverzögerungen bei dem 19-Jährigen fest. Laut ihr benötige der junge Mann engmaschige und professionelle Hilfe. Eine Haftstrafe erachtet Vollmer-Derichs als nicht sinnvoll für ihren Klienten.

Das Urteil

Richter Torsten Hoffmann verurteilte den jungen Angeklagten schließlich auf Anraten Vollmer-Derichs nach dem Jugendstrafrecht. Das Urteil: eine Verwarnung mit vielfältigen Auflagen. So muss sich der Bad

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Berleburger einer einjährigen Betreuungsweisung unterziehen, fünf Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen, an einem Anti-Diskriminierungs-Seminar teilnehmen und 150 Sozialstunden ableisten. Zeigt der 19-Jährige sich nicht kooperativ, steht ihm ein vierwöchiger Dauerarrest bevor.