Siegen/Erntebrück. Mit einem Hammer und 2,47 Promille hat sie auf ihren schlafenden Ex-Mann eingeschlagen – jetzt ist das Urteil aus dem Siegener Landgericht da.

Im Grunde ist alles gesagt in der Verhandlung um eine Frau, die im November 2018 mit einem Hammer auf ihren damaligen Ehemann einschlug. Zwei Tage lang hat das Gericht alle notwendigen Dinge erörtert, wurden am Schluss die Plädoyers gehalten, bekam die Angeklagte die Möglichkeit zum letzten Wort. Am Montag fällt nun das Urteil und es gibt einen ziemlich kurzen Begründungsteil, der alles noch einmal zusammenfasst.

Wie vom Staatsanwalt beantragt, verhängt die Kammer sieben Monate Haft für gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung. Zu Beginn waren beide Taten noch einzeln angeklagt, deshalb gibt es für die potenziell zweite Handlung einen Teilfreispruch. Schließlich und erwartet wird die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt.

Angeklagte wollte Lektion erteilen

Verletzt sei sie gewesen, eifersüchtig auf andere Frauen, wütend und schockiert, weil der Mann die Scheidung wollte und sich nicht umstimmen ließ, skizziert die Vorsitzende den Zustand der Frau am Tatabend. Drei Wochen war sie „trocken“ gewesen. Nun hatte sie wieder Rotwein konsumiert, vom Ehemann selbst auf ihren Wunsch mitgebracht, der kurz vorher von der Spätschicht heimgekommen war.

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Er lag schließlich schlafend auf der Couch, sie ging in den Keller, um ihm eine Lektion zu erteilen, auf ihre tiefe Verzweiflung aufmerksam zu machen, schlug dann zweimal mit der flachen Seite des geholten Hammers auf den Kopf ihres Gatten und Opfers. Eine Tötungsabsicht habe die Angeklagte nicht gehabt, sagt Richterin Dreisbach. Aber natürlich sei sie sich bewusst gewesen, dass sie mit einem Hammer ernsthafte Verletzungen hervorbringen könne.

Täterin hat sich um Hilfe bemüht

Als der Mann erwachte, fühlte er Blut und sah seine Frau vor sich stehen, mit einem Messer in der Hand. „Ich stech’ Dich ab“, rief sie. Von einer geplanten Umsetzung der Drohung geht das Gericht wiederum nicht aus. Die Täterin hat alles zugegeben, sich um Hilfe auf verschiedenen Ebenen bemüht, lange Therapien auf sich genommen, die zumindest ambulant auch fortdauern. Der Gutachter habe von einem reifen Nachtatverhalten gesprochen, betont die Vorsitzende.

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Weil es trotz Scheidung zu einem Ausgleich mit dem Opfer kam. Weil die Frau sich endlich nachhaltig um eine Auseinandersetzung mit ihrem jahrelangen Alkoholismus gekümmert habe und nun seit Monaten nicht mehr trinke.

2,47 Promille bei der Tat

Anders, als dies bei der ersten Verhandlung im Herbst 2020 vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg gewesen sei. Während der Sachverständige dazu kam, Maßregeln jeder Art abzulehnen, hat er einen mittelschweren Rausch diagnostiziert. Die Angeklagte wies 2,47 Promille nach Weingenuss auf, zudem hatte sie ein verschriebenes Beruhigungsmittel in überhöhter Dosis eingenommen. Das sorgt in der Beurteilung für eine geminderte Schuldfähigkeit, die zu einem minderschweren Fall führt.

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Es gab keine Vorbelastungen und seit dem Vorfall keine weiteren Straftaten. Daher sei die Bewährung keine Frage für diese Angeklagte, die ihre Tat glaubhaft bereue, aktuell keinen Hang zum Alkohol verspüre und nach eigenem Bekunden „bei sich“ sei. Trotz enger Einbindung durch Therapeuten und Betreuer bekommt die Frau zunächst auch noch einen Bewährungshelfer. Und sie darf ihre ambulante Therapie nicht ohne ärztlichen Rat beenden. Da hatte sie schon vorher zugestimmt.