Bad Berleburg/Bad Laasphe/Arnsberg. Für die Stadt Bad Berleburg läuft am 11. August eine wichtige Frist ab. Wir haben im Rathaus, beim Verwaltungsgericht und beim Investor angefragt.

Der Wind hat sich im März 2021 gedreht. Im Moment stehen die Zeichen für den Bau von vier Windkraftanlagen zwischen Arfeld und dem Prenzenberger Kopf sehr gut. Im Grunde fehlt dem Investor Eder Engery GmbH nur noch eins: Ein finaler Richterspruch vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg. Am Mittwoch, 11. August, endet die Frist in der die Stadt Bad Berleburg ihre Klage gegen den Bau und das Betreiben zurück ziehen kann. Dann bliebe es bei der Entscheidung im Eilverfahren ohne ein weiteres Hauptverfahren. Noch ist im Rathaus dazu nichts entschieden.

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Auf Anfrage hieß es aus der Stadtverwaltung: „Wir befinden uns in Abstimmungsgesprächen mit unserem Fachanwalt. Sobald unser weiteres Vorgehen feststeht, werden wir sie mitteilen.“

Hintergrund

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg fasst die Grundlage des Rechtsstreits noch einmal zusammen: „Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat einer Bad Berleburger Investorin auf deren Antrag vom 1. Oktober 2019 am 15. Juli 2020 eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Arfeld erteilt. Gegen diese Genehmigung richtet sich eine von der Stadt Bad Berleburg erhobene Klage, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. Die Stadt Bad Berleburg, die im Genehmigungsverfahren ihr Einvernehmen zu dem angedachten Vorhaben verweigert hatte, sieht sich durch die Erteilung der Genehmigung in ihrer gemeindlichen Planungshoheit verletzt und wollte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Aussetzung dieser Genehmigung bis zur Entscheidung des Gerichts über die Klage erstreiten. Diesen Antrag hat das Gericht nun mit Beschluss vom 4. März 2021 abgelehnt.“

In der Regel weichen die Entscheidungen in einem Hauptverfahren nicht wesentlich von der Tendenz im Eilverfahren ab, erläutert die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes, Silke Camen im Gespräch mit dieser Zeitung.

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Das Gericht hatte außerdem Begründungen der Stadt abgewiesen, warum diese bisher ihr Einvernehmen für den Bau versagt hatte. Unter anderem hatte die Stadt Bad Berleburg das Verfahren zur Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraft vier Jahre lang ruhen lassen. Das Gericht sah darin eine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechte der Grundbesitzer. Auch der Verweis darauf, dass man diese Planung jederzeit wieder aufnehmen könne, lasse keinen Schluss zu, ob und wann man dies als Kommune tun wolle.

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Final argumentierte das Verwaltungsgericht: „Die Kammer hat entschieden, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein das Einvernehmen der Stadt Bad Berleburg voraussichtlich zu Recht ersetzt hat, weil das Vorhaben nach den hier einschlägigen Vorgaben des § 35 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig sein dürfte.“

Das sagt der Investor

Cliff Reppel, Bauleiter des Projektes der Eder Energy GmbH betonte: „Wir äußern uns nicht zu laufenden Verfahren“. Parallel dazu habe sein Unternehmen aber bereits die Erdarbeiten wieder fortgeführt, weil nach dem Beschluss im Eilverfahren bereits vollumfängliches Baurecht für die Windkraftanlagen bestehe. Mit Blick auf den Rechtsstreit äußerte Reppel rückblickend: „Wir hätten dieses Projekt gerne Hand in Hand mit der Stadt Bad Berlenburg umgesetzt und die Energiewende weiter voran getrieben“.