Arfeld. Die Stadt Bad Berleburg scheitert vorerst mit Antrag, eine Genehmigung des Kreises für vier geplante Anlagen bei Arfeld auszusetzen.
Der Beschluss der Arnsberger Verwaltungsrichter im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Antrag der Stadt Bad Berleburg ist eindeutig: Die laufende Klage der Stadtverwaltung gegen eine Baugenehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom Juli 2020 für vier Windräder am Prenzenberger Kopf bei Arfeld hat keine aufschiebende Wirkung.
Widerstand könnte sich wieder verstärken
Widerstand gegen das Projekt kommt weiterhin von Anwohnern im unmittelbaren Umfeld des angestrebten Windpark-Geländes. Konkret liegen dem Kreis zwei Widersprüche von Privatpersonen gegen die Baugenehmigung vor.
Arfelds Ortsvorsteher Kai-Uwe Jochims schließt nicht aus, dass sich besagter Widerstand demnächst wieder verstärkt – wenn Eder Energy damit beginne, die Windräder aufzustellen. Die Freiheit dazu habe der Investor ja jetzt, so Jochims – zumindest vorläufig. Der Ortsvorsteher selbst bezeichnet sich als grundsätzlicher Befürworter der Windkraft – aber in Wittgensteins Naturlandschaft müssten die Anlagen nun nicht gerade stehen.
Und das bedeutet: Die Bad Laaspher Eder Energy GmbH & Co. KG des Investors Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg könnte vor Ort weiterbauen. Allerdings kann die Stadt Bad Berleburg Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Und: Im Haupt-Klageverfahren zur Sache steht das Urteil noch aus.
Richter: Planung nicht gefährdet
So könne sich die Stadt Bad Berleburg nicht darauf berufen, dass „eine Gefährdung ihrer Planung zu befürchten“ sei, „weil das Vorhaben bei Arfeld außerhalb der bislang geplanten Konzentrationszonen liege“, erläutert die Pressedezernentin des Verwaltungsgerichts, Silke Camen, auf Anfrage unserer Zeitung die Entscheidung der Richter. Denn: Die Stadtverwaltung habe „ihrer Obliegenheit nicht genügt, ihre Planung [...] grundsätzlich fortlaufend zu konkretisieren und weiterzuentwickeln“. Das Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan habe vielmehr „bereits seit der Ende Juni 2016 beschlossenen Offenlegung des Planentwurfs faktisch geruht“.
Auch interessant
Aber auch Argumente aus dem Bad Berleburger Rathaus,
dass die Umweltverträglichkeitsvorprüfung zum Projekt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche,
dass die Stadtverwaltung ihr Einvernehmen zur Genehmigung ausdrücklich versagt habe und
dass die Stadt auf einen Flächennutzungsplan von 2003 verweise, der allerdings „nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sei“,
wollen die Verwaltungsrichter so nicht gelten lassen.
Stadt prüft Beschluss mit Fachanwalt
Auch interessant
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 4. März 2021 könne „Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen“ eingelegt werden.
„Wir werden nun die Begründung des Beschlusses prüfen und in Abstimmung mit unserem Fachanwalt die weitere Vorgehensweise festlegen“, teilt die Stadt Bad Berleburg auf Anfrage mit. So habe in der Entscheidung der Richter eine Rechtsprechung zur Bekanntmachung vorhandener Windkraft-Konzentrationszonen eine wesentliche Rolle gespielt, die sich erst in den vergangenen Monaten geändert habe.
Kreis sieht sich in seinem Handeln bestätigt
Auch interessant
Was die weitere Strategie der Stadt in Sachen „künftiger Windrad-Bau im Stadtgebiet“ betreffe, werde „die Aufstellung des Regionalplanes bewertet, die sich im vorliegenden Entwurf erheblich auf das Stadtgebiet auswirken wird“. Nach diesem Entwurf wäre allein im Bad Berleburger Stadtgebiet der Bau von mehr als 80 Windrädern möglich.
Auch interessant
Unterdessen sieht sich der Kreis Siegen-Wittgenstein als Genehmigungsbehörde durch den Beschluss in seinem Handeln bestätigt – habe die Stadt doch ihr Einvernehmen mit der Genehmigung „widerrechtlich verweigert“.