Arfeld. Naturschützer im Gremium der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis fürchten: Ein genehmigter Windpark Arfeld wird Vorbild für weitere Windräder.

Wenn es nach den Vorsitzenden des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein ginge, würden die vier geplanten Windräder der Bad Laaspher Eder Energy GmbH Co. KG von Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg am Prenzenberger Kopf bei Arfeld nicht gebaut. Schließlich sollen die Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit generellem Bauverbot entstehen. Und: Würden sie endgültig genehmigt, könne das Vorbild für weitere geplante Windkraft-Projekte im Bad Berleburger Stadtgebiet sein, fürchtet der Beirat. Die Naturschutzbehörde im Kreishaus entscheidet jedoch anders.

Die Genehmigung

Windpark und Erholungswert Wald „nicht vereinbar“

In ihrer Stellungnahme weisen die Beiratsvorsitzenden außerdem auf den Erholungswert des Waldes hin, mit dem ein Windpark „nicht vereinbar“ sei.

Und sie kritisieren das Verhalten des Kreises, der Hinweise auf Belange des Artenschutzes bei den Genehmigungen kaum berücksichtige.

Der Schutz von Fledermäusen etwa werde zwar durch geplante zeitweise Abschaltungen der Anlagen einbezogen, die jedoch aus Sicht der Betreiber so gering wie möglich gehalten werden sollten.

Die Genehmigung nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) werde dem Investor erteilt, so die Behörde, weil eine Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf der Basis vorliegender natur- und artenschutzrechtlicher Unterlagen des Gutachters zum Bau der Windräder nicht rechtssicher abgelehnt werden könne. Handwerklich-fachliche Mängel seien den Gutachtern auch anhand einer Stellungnahme des Beirats zum Projekt jedenfalls nicht nachzuweisen gewesen.

Die Klage

Gegen die Genehmigung des Kreises aus dem Mai 2020 hat die Stadt Bad Berleburg Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht – und verweist dabei sowohl auf die für Windkraftanlagen eingerichteten Vorrangzone „Osterholz“ bei Weidenhausen als auch auf ihre kommunale Planungshoheit. Un­terdessen laufen die Bauarbeiten des Investors für die Windräder bei Arfeld bereits.

Die Befreiung

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„Eine Realisierung des Bauvorhabens ist nur möglich, wenn zuvor eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilt wird“, erläutern die Beiratsvorsitzenden in ihrer Stellungnahme. Und: „Eine solche Befreiung ist laut BNatSchG nur möglich, wenn sie mit den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz vereinbar ist.“ Das sei bei Windrädern nicht der Fall: „Windenergieanlagen beeinträchtigen […] das Landschaftsbild so sehr, dass dies nicht ausgleichbar bzw. ersetzbar ist“, betonen sie. „Deshalb ist eine Befreiung mit den Belangen von Natur- und Landschaftspflege nicht vereinbar und kann somit nicht ausgesprochen werden.“

Das Landschaftsbild

Insbesondere werde im Gutachten zum Anlagen-Bau argumentiert, so die Beiratsvorsitzenden weiter, „dass entsprechend dem relativ hohen Fichtenanteil das Landschaftsbild überhaupt nicht herausragend sein kann. Diese vermuteten negativen Auswirkungen des Fichtenwaldes auf das Landschaftsbild werden sich allerdings durch Käfer- und Trockenheitskalamitäten, auf die der Antragsteller in seinen Unterlagen ebenfalls hinweist, innerhalb kürzester Zeit grundlegend ändern; der Fichtenwald wird großflächig verschwinden und durch klimastabile Mischwälder ersetzt, die die Bedeutung des Landschaftsbildes noch weiter erhöhen werden.“

Die weiteren Pläne

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In den Antragsunterlagen werde im Übrigen auf zusätzliche Pläne zur Errichtung mehrerer weiterer Windenergie-Anlagen (WEA) in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet hingewiesen, deren Beantragung zur Zeit nur zurückgestellt sei. Darüber hinaus gebe es „auch an anderen Stellen im LSG Bad Berleburg weitere Pläne, WEAs zu errichten“, so die Beiratsvorsitzenden – „zum Beispiel in Berghausen, Dotzlar, Sassenhausen“.

Die Befürchtung

Die Befürchtung: „Wenn jetzt dieser ,Windpark Arfeld‘ in einem Landschaftsbild-Bereich mit herausragender Bedeutung genehmigt wird, wird dieses herausragende Landschaftsbild zerstört und der Raum ist dann durch technische Überbauung vorbelastet. Dadurch müssen auch weitere Anträge zur Errichtung von WEA hinsichtlich der Beurteilung zur Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild genehmigt werden, da das Landschaftsbild dann schon gestört ist. Wenn all diese Windparks genehmigt werden sollten, was bleibt dann vom Landschaftsbild Bad Berleburg an Schützenswertem noch übrig?“

Die Gerichtsurteile

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Unterdessen lägen dem Kreis Siegen-Wittgenstein gleich mehrere „Äußerungen und Urteile des Verwaltungsgerichts Arnsberg vor, in denen auf die besondere Bedeutung des Landschaftsbildes im LSG bei der Genehmigung von WEA hingewiesen wird“, betonen die Beiratsvorsitzenden – und fordern: „Das öffentliche Interesse an erneuerbarer Energie muss mit dem öffentlichen Interesse an der Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes objektiv abgewogen werden.“

Die Stellungnahme des Beirats wie auch die Entscheidung des Kreises Siegen-Wittgenstein zum geplanten Windpark bei Arfeld sind Thema in der nächsten Sitzung des Beirats am übernächsten Donnerstag, 25. Februar, ab 17 Uhr im Siegener Kulturhaus Lÿz, Aula (Eingang „C“), St.-Johann-Straße 18.