Bad Berleburg. Ein Bad Berleburger ist dreifach angeklagt: Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Verbreitung pornografischer Inhalte und Volksverhetzung.

Ein Bad Berleburger muss sich am 13. Juli gleich dreifach vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Die Anklagepunkte: Eine Straftat nach dem Waffengesetz, die Verbreitung pornografischer Inhalte und Volksverhetzung.

In der Wohnung des Angeklagten waren im Oktober des vergangenen Jahres 51 Patronen, mehrere Gramm Schwarzpulver sowie Mikrocellulosepulver und Marihuana gefunden worden. Für keines hatte er eine Erlaubnis. In diesem Zuge wurden auf dem Laptop des Angeklagten auch drei tier- und kinderpornografische Videos sichergestellt.

Rassistische Inhalte in einer Chatgruppe

Im dritten Anklagepunkt – der Volksverhetzung – sind neben dem Angeklagten noch zwei weitere Personen angeklagt. Im Zeitraum von April bis Juni 2020 hatten sich die aus Bad Laasphe und Bad Berleburg stammenden Täter in einer geschlossenen Chatgruppe ausgetauscht. Dort seien wohl auch rassistische Inhalte geteilt worden.

Die Anklagepunkte werden zeitgleich im Amtsgericht Bad Berleburg verhandelt. Der Prozess um die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Volksverhetzung finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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