Bad Berleburg. . Die Polizei hat bei einem Wittgensteiner über 80.000 kinderpornographische Fotos und Videos gefunden. Material aus dem Darknet gesammelt.

Es ist eine „überwältigende Anzahl“ an Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt: Exakt 83 142 Bilder und Videos hat ein heute 56 Jahre alter Wittgensteiner auf vier PCs, zwei USB-Sticks und einer externen Festplatte gespeichert, als die Polizei Ende Januar des vergangenen Jahres die richterlich angeordnete Durchsuchung in der Wohnung des Mannes durchführt.

Er war durch Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in den Jahren 2015 bis 2016 als Nutzer einer entsprechenden Plattform im so genannten Darknet in den Fokus der Kripo geraten. Nach eigenen Angaben habe er dann selbst „im Radio erfahren, dass die Plattform aufgeflogen“ sei. Weil er daraufhin täglich mit einem Besuch der Polizei rechnete, habe er alle Speichermedien parat gelegt.

Sichtung der Kinderpornos nimmt 230 Stunden in Anspruch

„Ich habe die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen gehabt, aber ich bin nicht darauf gekommen, eine Selbstanzeige zu machen“, berichtete der Wittgensteiner in seinem umfangreichen und „glaubhaften Geständnis“, wie Staatsanwalt Stefan Fölling in seinem Plädoyer formulierte.

Das habe letztlich, wie Richter Torsten Hoffmann sagte, „eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart.“ Der Vorsitzende hatte berechnet, dass die Betrachtung aller Bilder und Videos für jeweils nur zehn Sekunden insgesamt rund 230 Stunden in Anspruch genommen hätte.

Frau gesteht Angeklagtem, dass die beiden Töchter nicht von ihm sind

Der zu 18 Monaten Bewährungsstrafe rechtskräftig Verurteilte ist inzwischen geschieden. In eine „stressige Situation“ sei er gekommen, als seine Frau ihm gebeichtet habe, dass nicht nur die ältere (heute 14), sondern auch die zweite Tochter (12) nicht von ihm stammten. „Das hat mir die Füße weggerissen und war Auslöser dafür, dass ich mich da im Internet angemeldet und Daten heruntergeladen habe. Das brachte mir Entspannung“, erklärte der als Fachkraft für Erziehung angestellte Wittgen­steiner.

Jedoch sei es kein Argument, bei familiärem und beruflichem Stress „das Ventil in einer Straftat zu suchen“ befand Richter Hoffmann und machte für diesen Fall deutlich: „Hinter jedem Bild steckt eine Missbrauchshandlung. Solange Personen wie der Verurteilte so etwas konsumieren, gibt es diesen Markt.“

Mann beginnt Therapie

Die hohe Anzahl der aus dem Netz geladenen Dateien habe eine Geldstrafe nicht zugelassen, so die Urteilsbegründung. Die Bewährung sei zu rechtfertigen, da der Mann Reue gezeigt, alles zugegeben und aus eigener Initiative bereits eine Therapie begonnen habe. Als Geldbuße muss er 2400 Euro an das Diakonische Werk zahlen.