Bad Laasphe/Bad Berleburg. Auch wenn der 72-jährige Angeklagte nicht zu seiner Verhandlung erschien - verurteilt wurde er dennoch.

Im März diesen Jahres hatte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 72-jährigen Bad Laaspher wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Diebstahls zu einer fünfmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.

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Zudem war dem Angeklagten eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro auferlegt worden. Dem 72-Jährigen wurde zur Last gelegt, im Juli 2020 eine Schreckschusspistole mit sich geführt zu haben, obwohl er dafür keine Erlaubnis besessen hatte. Rund drei Monate später soll der Angeklagte in einem Siegener Drogeriemarkt Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 6,70 Euro gestohlen haben. Gegen das Urteil legte der 72-Jährige Einspruch ein.

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Am Dienstagmorgen hätte er sich deswegen erneut vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen, doch zu seiner Verhandlung war er nicht erschienen. Das Gericht verwarf den Einspruch folglich. Das war aber nicht alles: Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten mittels Strafbefehls des Weiteren wegen Schwarzfahrens beziehungsweise Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer saftigen Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4050 Euro.

Rückblickend betrachtet sind das sehr teure Zugfahrten gewesen, auf die sich der Angeklagte im November und Dezember 2020 begeben hatte, wenn man bedenkt, dass der 72-Jährige für alle drei Tickets insgesamt nur 12,30 Euro hätte zahlen müssen.