Bad Berleburg/Siegen. Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe zerschlägt sich für einen 27-Jährigen. Er hat zu viel auf dem Kerbholz.

Fünf Monate Haft und eine zweijährige Führerscheinsperre für vorsätzliches Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Dieses Urteil vom Amtsgericht Bad Berleburg aus November vergangenen Jahres wollte ein 27-jähriger Bad Berleburger nicht akzeptieren. Er war in Berufung gegangen und musste sich nun am Mittwochmorgen vor der kleinen Strafkammer im Landgericht Siegen erneut verantworten und verteidigen — in der Hoffnung, vor dem Gefängnis bewahrt zu werden.

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Nach rund zweieinhalb Stunden stand jedoch fest: Das Gericht verwirft die Berufung, für die Sitzungskosten muss der Angeklagte selbst aufkommen. Lediglich das Strafmaß milderte die Vorsitzende Richterin Bärbel Hambloch-Lauterwasser auf drei Monate Haft und eine anderthalbjährige Sperre. An eine Chance auf Bewährung sei laut ihr nicht zu denken gewesen.

Rückblick

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In einer Juli-Nacht vergangenen Jahres war der 27-Jährige Angeklagte mit dem Auto seiner Mutter — ohne dabei im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein — von Bad Berleburg bis nach Erndtebrück gefahren und dort in eine Polizeikontrolle geraten. Dieses Vergehen räumte der Bad Berleburg bereits im November 2020 vor dem Amtsgericht Bad Berleburg ein.

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„Es gab kein besonderes Ziel. Es war eine Schwachsinns-Fahrt“, so der Angeklagte vor dem Landgericht Siegen. „Ich finde die Strafe nicht gerechtfertigt, weil ich zu diesem Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis stand“, erklärte er seine Motivation, in Berufung gegangen zu sein. Vorsitzende Richterin Hambloch-Lauterwasser zeigte sich von diesem Argument nur wenig beeindruckt: „Ihnen war klar, dass Sie das Auto nicht hätten fahren dürfen. Außerdem stehen Sie unter zwei laufenden Bewährungen.“

Vorstrafen

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Stichwort Bewährungen — in 2016 hatte sich der Angeklagte bereits wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht und eine Bewährungsstrafe kassiert. Im Jahre 2018 verurteilte das Amtsgericht Siegen ihn außerdem wegen Beleidigung zu einer zweimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Wurzeln der kriminellen Laufbahn des Angeklagten reichen jedoch bis ins Jahre 2008 zurück: Hier macht er sich erstmalig wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung strafbar. Auch in den folgenden Jahren gerät er regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt, seine Kriminalität führt ihn regelmäßig auf die Anklagebank — unter anderem wegen Betruges, Beleidigung, Bedrohung, Wohnungseinbruchdiebstahls und unerlaubtem Handeltreibens von Betäubungsmitteln. Wegen falscher uneidlicher Aussage hatte der 27-Jährige im Jahr 2014 außerdem schon über zwei Jahre in einer Jugendstrafanstalt büßen müssen.

Sozialprognose

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Während einer kurzen Sitzungsunterbrechung riet Verteidiger Norbert Hartmann seinem Mandanten dringend dazu, die Berufung zurückzunehmen — denn die Aussicht auf eine Bewährung stand gleich null. Doch der Angeklagte ignorierte die Ratschläge und versuchte, vor allem mit einem letzten Argument einen positiven Eindruck beim Gericht zu hinterlassen — und der Haft zu entfliehen: Er sei laut eigener Aussage gewillt zu arbeiten, qualifiziert und bemüht, zählte zahlreiche Arbeitsstellen auf, bei denen er — immer für nur sehr kurze Zeit — in Vergangenheit gearbeitet hatte. Doch das reicht dem Gericht nicht. Vielmehr erkennt es eine ungünstige Sozialprognose bei dem Angeklagten. Und es ist nicht zuletzt der Bewährungshelfer Reinhold Vater, der das Gericht darin bestärkt: „Ich kenne den Angeklagten nun schon seit acht Jahren. Er hat viele Arbeitsstellen angefangen, aber nach allerspätestens drei Wochen wieder aufgehört. Der Angeklagte hat eigene Ansichten und lebt in seiner eigenen Welt. Seine Wahrnehmung ist total schräg.“

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Der gleichen Meinung ist auch die Vorsitzende Richterin: „Sie leiden an einem gewissen Maß an Selbstüberschätzung.“ Von Durchhaltevermögen sei laut Bewährungshelfer Vater bei dem Angeklagten keine Spur. Auch 150 Sozialstunden, die er bereits 2018 auferlegt bekommen hatte, habe er — bis auf 28 Stunden — nicht abgeleistet.

Dass eine Arbeitsstelle alleine kein Freifahrtschein ist und nicht dafür ausreicht, eine Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen, konnte und wollte der junge Mann auf der Anklagebank nicht verstehen: „Ich weiß nicht, wieso man mir meine Zukunft verbauen sollte.“

Legt der Angeklagte keine Revision ein, so ist das Urteil rechtskräftig und der Angeklagte wird — ob er will oder nicht — für drei Monate hinter Gittern sitzen.