Bad Berleburg. Die Radarfalle wurde zum doppelt ärgerlichen Ereignis für einen Kurierfahrer aus Rumänien.

Glimpflich ist ein Autofahrer aus Rumänien vor dem Amtsgericht davon gekommen. Der 33-Jährige Angeklagte musste sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er war als Kurierfahrer unterwegs, als er in Schüllar in eine Radarkontrolle raste.

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Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens stellte die deutsche Behörde fest, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis habe. Seine Anwältin gab an. dass der Mann einen gültigen rumänischen Führerschein besessen habe. Bevor dieser abgelaufen sei, habe er ihn auf eine bulgarische Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

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Weil dieser Führerschein bei einer Polizeikontrolle andernorts nicht beanstandet worden sei, habe er davon ausgehen könne, dass das Papier gültig ist. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro ein.