Bad Berleburg/Bad Laasphe. Bei der vierten Verhandlung wegen immer der gleichen Vergehen fehlte der 29-Jährige. Vor einem Urteil bewahrt ihn das aber nicht.

Schon drei Mal hatte sich ein 29-jähriger ehemaliger Bad Laaspher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten müssen. Jetzt folgte die vierte Verhandlung — und die Strafe fiel daher umso höher aus: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro und eine zweijährige Führerschein-Sperre. Eigentlich hätte der 29-Jährige sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen — erschienen ist er jedoch nicht. Richter Torsten Hoffmann erließ Strafbefehl gegen den jungen Mann.

Bei Münster Kontrolle ignoriert



Im Januar dieses Jahres soll der Angeklagte Auto gefahren sein, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen war. Polizeibeamte hatten den ehemaligen Bad Laaspher in Bramsche auf der A1 Richtung Münster anhalten wollen — das allerdings schien nicht im Interesse des Angeklagten gewesen zu sein: Er habe die Polizisten ignoriert und sei anschließend erfolgreich geflohen. Die Beamten wollen den Flüchtigen mittels eines Abgleichfotos jedoch eindeutig als Fahrer identifiziert haben. 

Angeklagter erscheint nicht



Bereits im September dieses Jahres hatte sich der Angeklagte wegen dieser Sache vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen. Zu diesem Zeitpunkt behauptete  er jedoch, den Wagen nicht gefahren zu sein. Deswegen sollte am Dienstagmittag erneut verhandelt werden und eine Entscheidung getroffen werden. Eine schwierige Sache, wenn der Angeklagte dem Gerichtssaal fernbleibt und die Indizien so oder so schon gegen ihn sprechen.