Bad Berleburg. Der 62-jährige Mann war ohne Führerschein am Steuer als ihn eine Polizeistreife in Bad Berleburg stoppte. Jetzt folgte der Prozess.

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis lautet der Vorwurf: Ein 62-jähriger Bad Berleburger hätte im April dieses Jahres besser die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, als er eine Freundin im Siegerland besuchen wollte. Dort angekommen ist er allerdings nicht. Polizeibeamte konnten den 62-Jährigen noch in Bad Berleburg stoppen.

Auch interessant

Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg für sein Vergehen verantworten. Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro und eine 18-monatige Sperrfrist für den Führerschein.

Anwalt verliest Geständnis

Zu den Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft Siegen wollte sich der Angeklagte nicht selbst äußern. Sein Verteidiger Frank Henk übernahm das Wort für ihn — und lieferte ein Geständnis für seinen Mandanten ab: „Er wird keine weitere Angaben machen, aber er räumt es so ein. Er wollte zu einer Freundin nach Siegen fahren.“

Auch interessant

Bereits im vergangenen Jahr war dem Angeklagten seine Fahrerlaubnis entzogen worden. Der Grund: Neigung zur Rauschgiftsucht. Im Jahre 2018 hatten Polizeibeamte den 62-Jährigen unter Medikamenteneinfluss am Steuer erwischt.

Unter Betreuung

Auch interessant

Der gesetzliche Betreuer des Angeklagten war ebenfalls im Gerichtssaal anwesend gewesen, um seinen Klienten zu unterstützen. Der Angeklagte leide seit Jahren an einer schweren psychischen Störung. Im Frühjahr dieses Jahres — sprich zum Tatzeitpunkt der illegalen Fahrt — habe der 62-Jährige eine manische Phase durchlebt. „In dieser Zeit hat er sich mehr zugetraut und den Bezug zur Realität verloren. Ihm tut das alles sehr leid. Er ist mittlerweile auf einem guten Weg“, weiß der Betreuer.