Erndtebrück/Bad Berleburg. Ein bereits vorbestrafter Verkehrssünder auf Bewährung ließ sich in Erndtebrück beim Fahren ohne Führerschein erwischen: Gefängnis.

Einem 27-jährigen Bad Berleburger blüht jetzt eine fünfmonatige Haftstrafe. Er musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Das Gericht konnte dem vorbestraften Verkehrssünder, der bereits unter zwei laufenden Bewährungen steht, keine günstige Sozialprognose zuweisen. Eine Chance auf eine weitere Bewährungsstrafe für den Angeklagten war unteranderem wegen dieses Grunds für das Gericht ausgeschlossen. Außerdem verhängte Richter Torsten Hoffmann eine zweijährige Führerscheinsperre gegen den 27-Jährigen.

„Geliehenes“ Auto

In einer Juli-Nacht dieses Jahres war der Angeklagte im Raum Erndtebrück in eine polizeiliche Verkehrskontrolle geraten, in der die zuständigen Beamten schnell festgestellt hatten, dass der 27-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Das Auto habe er sich laut eigener Aussage von seiner Mutter „geliehen“, die von der illegalen Fahrt nichts gewusst habe.

„Es gibt nichts zu verheimlichen. Die Beamten haben mich auf frischer Tat ertappt. Das war völliger Schwachsinn“, bestätigt der Mann auf der Anklagebank die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Siegen.

Wiederholungstäter

Mit dieser Tat hatte sich der Angeklagte aber nicht das erste Mal des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht: Bereits in den Jahren 2009 und 2016 war er deswegen vor Gericht gelandet.

Und das ist längst nicht alles: Im Jahre 2008 muss sich der Bad Berleburger erstmalig wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. „Hier beginnt auch

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unsere Zusammenarbeit“, spielt Richter Hoffmann auf den prall-gefüllten Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten an: Diebstahl, Bedrohung, Wohnungseinbruchdiebstahl, unerlaubtes Handeltreiben von Betäubungsmitteln, falscher uneidlicher Aussage und mehr. Mit den Jahren musste der 27-Jährige auch schon Hafterfahrung sammeln.

Reinhold Vater, Bewährungshelfer des Angeklagten, kann seinen Klienten mittlerweile gut einschätzen: „Bei ihm herrscht keine Kontinuität. Er hat null Durchhaltevermögen. Das ist wirklich sehr ausgeprägt bei ihm.“ Auferlegte Sozialstunden leiste der 27-Jährige nicht ab, Arbeitsstellen gebe er nach höchstens zwei Wochen auf. Sogar Qualifizierungsmaßnahmen des Jobcenters habe er in der Vergangenheit nicht angenommen.

Schnell aufgegeben

Seit wenigen Tagen sei der Angeklagte laut eigener Aussage in einem Discounter beschäftigt. Bewährungshelfer Vater zeigte sich davon allerdings wenig beeindruckt — schließlich habe sein Klient schon zig Jobs angefangen und schnell wieder über Bord geworfen. „Er sucht sich zu entsprechenden Zeiten Arbeit und bricht sie dann wieder ab, um kurz Geld zu verdienen und den Sozialstunden zu umgehen“, ist sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sicher. Das sieht auch Richter Hoffmann so: „Immer wenn es brenzlich wurde, hat er eine Arbeitsstelle aus dem Hut gezaubert.“

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Die Einschätzung der Bewährungshilfe und das unteranderem einschlägige Vorstrafenregister des Angeklagten lassen Anklägerin Hippenstiel klare Worte finden: „Wem Recht und Gesetz so egal sind, wer unter zweifacher Bewährung steht und wer es nicht hinbekommt, Sozialstunden abzuleisten — der kann von mir sicherlich keine günstige Sozialprognose erwarten.“

Wird dieses Urteil rechtskräftig, so drohen dem 27-Jährigen der Widerruf seiner zwei Bewährungsstrafen und somit eine noch längere Zeit hinter Gittern.