Bad Berleburg/Wittgenstein. Schätzungen nach der Fläche der Vorrangzonen gehen sogar von weit mehr Windrädern aus. Deshalb gibt es scharfe Kritik am Entwurf.

Mit Sorge betrachten Stadtverwaltung und Politik den Entwurf des Regionalplans für Windenergie. Mit allein 16 möglichen Vorrangflächen könnten zahlreiche Windkraftanlagen in Bad Berleburg errichtet werden. Schätzungen nach der Fläche gehen von 80 bis 160 Anlagen aus. Allerdings ist die Planung noch nicht beschlossen, sondern erst in der Diskussion mit den Trägern öffentlicher Belange. Wir haben uns im Rathaus, bei der Politik und in Arfeld umgehört: In Bad Berleburg regt sich Widerstand. Der ist vor allem darin begründet, dass sich die Kommune ihre Gestaltungshoheit nicht nehmen lassen möchte.

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„Es darf nicht sein, dass im Flächengebiet der Stadt Bad Berleburg Windenergiebereiche ausgewiesen werden, die ohne Beteiligung und Zustimmung der Stadt festgelegt wurden. Solchen Vorgehensweisen muss mit allen zulässigen Mitteln energisch widersprochen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns Windenergiebereiche übergestülpt werden und uns damit die eigene Planungshoheit genommen wird. Eine kommentarlose Zustimmung zu dem Regionalplan-Entwurf wird von der CDU-Fraktion Bad Berleburg bereits jetzt ausgeschlossen“, formuliert deren Fraktionsvorsitzende Martin Schneider.

Das sagt die Kommune

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Aus dem Rathaus verweist der zuständige Dezernent Christoph Koch darauf, dass es bei der Regionalplanung nicht nur um Windenergie gehe, sondern auch um Siedlungs- und Gewerbegebiete. Bad Berleburg will nicht allein vorgehen. Die Bürgermeisterkonferenz arbeite bereits an einer Stellungnahme. „Die Stadt Bad Berleburg ist aktiv in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

Bad Berleburg Windkraft
Bad Berleburg Windkraft © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Die in den kommenden Monaten fachlich noch zu erarbeitende Stellungnahme wird sämtliche Teilbereiche des Regionalplans betreffen.“ Sie müsse bis zum 30. Juni eingereicht sein. Beim Thema Planungshoheit bleibt Koch zurückhaltender: „Die Planungshoheit zur Ausweisung von Windenergiezonen liegt generell bei den Kommunen. Gleichwohl kann der Regionalrat landesplanerische Festlegungen treffen, die bindend sind. Wir erwarten vom Regionalrat, dass die Stellungnahmen aus der Region entsprechende Berücksichtigung finden werden.“

Beispiel Arfeld

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Mit besonderem Interesse beobachtet Arfeld die Entwicklung. Hier hatte der Bad Laaspher Investor Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg vom Kreis die Genehmigung zur Errichtung von vier Anlagen erhalten. Der Kreis hatte das Einvernehmen mit der Stadt Bad Berleburg ersetzt. Inzwischen läuft ein Rechtsstreit zwischen Stadt und Kreis vor dem Verwaltungsgericht. Tenor: Die Kommune hat eine Vorrangzone und befindet sich im Ausweisungsprozess für weitere Flächen. Deshalb wolle man sich die Planungshoheit nicht nehmen lassen. Arfelds Ortsvorsteher Kai Uwe Jochims hat zur Windkraft im Allgemeinen, zum Regionalplan und auch Arfeld im Speziellen seine Meinung. Jochims ist für nachhaltige Energiegewinnung, sagt aber: „Wir können rund um Arfeld Hunderte von Windkraftanlagen aufstellen, an einem windstillen Tag können wir nicht einmal unsere kleine Ortschaft versorgen. Ganz klar, wir brauchen nach heutigem Stand mehr Windkraftanlagen, aber nicht auf Teufel komm raus an jedem nur möglichen Ort.“

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Als Kommunalpolitiker engagiere er sich für die Region, empfinde das Vorgehen im Regionalplan aber als „frustrierend“, weil die „Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen auf ein Minimum reduziert werden“. Bezogen auf Arfeld sagt er: „Hier schafft der Investor seit Jahren vorauseilend Fakten – begonnen mit dem Abholzen von Buchenbeständen, die wir bei der augenblicklichen Waldschadenssituation schmerzlich vermissen, bis hin zum aktuellen Baubeginn. Ich persönlich sehe bei dem Wunsch, genau an dieser Stelle Windkraftwerke zu bauen, die reinen finanziellen Interessen des Investors im Vordergrund und weniger die Erfüllung klimapolitischer Ziele“, so Jochims im Gespräch mit dieser Zeitung.

Der Regionalplan ist für jeden öffentlich abrufbar im Internet unter www.bra.nrw.de/3830311.