Wittgenstein. Verurteilung wegen Subventionsbetrug für eine 62-Jährige Wittgensteinerin, die nicht vor Gericht erschien.

Während der Corona-Pandemie können Unternehmen, Betriebe und sonstige Einrichtungen finanzielle Hilfe vom Staat erhalten — sofern die Bedingungen stimmen. Wird diese Soforthilfe allerdings wissentlich unberechtigt beantragt, ist der Gerichtssaal nicht weit entfernt. Diese Erfahrung musste nun auch eine 62-jährige Wittgensteinerin machen: Sie hätte sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen Subventionsbetruges in zwei Fällen verantworten müssen, war ihrer Verhandlung allerdings ferngeblieben.

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Richter Torsten Hoffmann erließ also Strafbefehl gegen die Physiotherapeutin. Auf sie kommen nun eine Geldstrafe in Höhe von 3250 Euro sowie eine 9000 Euro hohe Werteinziehung zu.

Steuerschulden verschwiegen

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Sowohl im April und im Mai dieses Jahres soll die 62-Jährige Corona-Soforthilfe beantragt haben. Den ersten Antrag hatten die Behörden abgelehnt, den zweiten hingegen nicht. Nur einen Tag nach der Beantragung erhielt die Frau 9000 Euro Überbrückungshilfe für ihre Physiotherapie-Praxis. In ihrem Antrag soll die Angeklagte allerdings falsche Angaben gemacht haben — denn nur, wer vor dem 1. März noch keine finanziellen Engpässe in seinem Unternehmen hatte, ist auch dazu berechtigt, finanzielle Unterstützung zu empfangen. In ihrem Antrag soll die 62-Jährige jedoch versichert haben, erst ab Frühjahr dieses Jahres vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu haben. Das war allerdings nicht der Fall gewesen: Schon vor der Pandemie hatte sie auf knapp 38.500 Euro Steuerschulden gesessen.

Die von de Angeklagten zu zahlende Geldstrafe soll dem Land NRW zugute kommen, heißt es in dem Urteil.