Bad Berleburg/Bad Laasphe. Ein 30-Jähriger aus Wuppertal fuhr unter Amphetaminen über die Bundesstraße 62 und riskierte nicht nur sein Leben.

Es war eine lebensgefährliche Fahrt in Schlangenlinien entlang der B 62 zwischen Bermershausen und Bad Laasphe, die ein 30-Jähriger aus Wuppertal am 13. August dieses Jahres hinlegte. Ein aufmerksamer Erndtebrücker, der hinter ihm fuhr, hatte derweil bereits die Polizei am Telefon. Das Amtsgericht Bad Berleburg verhandelte jetzt über den Fall.

Der nicht vorbestrafte Wuppertaler wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen. Sein Führerschein wurde für neun Monate eingezogen.

Der Tathergang

Kurz vor Bermershausen war dem 32-jährigen Erndtebrücker aufgefallen, dass der Wuppertaler in einem Auto mit Wiesbadener Kennzeichen auffällig die B 62 befuhr. „Er ist ein bisschen komisch gefahren. Als er dann zwischen Bermershausen und Sassmannshausen auf die Gegenfahrbahn geraten war, haben ich und mein Freund uns entschieden, die Polizei zu informieren“, berichtete der Erndtebrücker, der mit seinem Kumpel im Auto unterwegs war, im Zeugenstand.

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Teilweise bis zu 100 Prozent befand sich der Wuppertaler auf der Gegenfahrbahn, geriet auch in den Gegenverkehr. „Ich habe versucht, ihn mit Lichthupe und normaler Hupe auf uns aufmerksam zu machen und anzuhalten, aber er hat nicht reagiert“, berichtete der Erndtebrücker, der während der gesamten Fahrt mit der Polizei in Verbindung stand und die Lage schilderte. Hinter der Ortsausfahrt Sassmanshausen habe der Angeklagte, der sich während der Verhandlung zunächst in Schweigen hüllte, stark beschleunigt. „Er wurde immer schneller“, erinnerte sich der Zeuge. Immer wieder sei es zu brisanten Situationen gekommen – auf Höhe Kunst habe er dann auf eine Parkbucht zugesteuert und sei mit einem Pfosten kollidiert.

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Dabei verlor das Auto des Angeklagten einen Seitenspiegel. „Kurz vor Bad Laasphe haben wir dann der Polizei mitgeteilt, dass es jetzt schon mal schnell jemand kommen sollte, denn innerorts kann das ganz schnell gefährlich werden“, erinnerte sich der 32-Jährige. Schließlich sei der Wuppertaler aber rechts abgebogen und habe sein Auto geparkt. „Mein Freund ist ausgestiegen und zu ihm gegangen, ich hatte weiter mit der Polizei Kontakt“, so der Erndtebrücker.

Nichts mitbekommen

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Als die Polizei eintraf, konnten die Beamten Ausfallerscheinungen feststellen, der Angeklagte habe glasige Augen gehabt und sei „durch den Wind gewesen“, gab die Polizistin, die vor Ort war, zu Protokoll. „Es hätte auch sein können, dass er Sekundenschlaf oder Kreislaufprobleme gehabt hat, deshalb mussten wir alles abklären“, erklärte sie. Eine Urinprobe vor Ort wies auf eine erhebliche Beeinträchtigung durch Amphetamine hin, was durch eine Blutprobe auf der Wache bestätigt wurde.

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Weder das Hupen des Erndtebrückers noch dass er in den Gegenverkehr geraten war, hatte der Angeklagte mitbekommen. „Ich war übermüdet und musste auf Arbeit. Ich bereue die Fahrt, denn ich habe Menschenleben gefährdet.“ Sonst nehme er eigentlich keine Drogen, sagte er. Aber er habe gehofft, dass das Amphetamin eine aufputschende Wirkung haben würde – schlussendlich war das Gegenteil der Fall. „Für mich bedeutet das, dass Sie charakterlich ungeeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen“, wandte sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel an den Wuppertaler.

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„Das war eine lebensgefährliche Fahrt und sie können sich glücklich schätzen, dass die Fahrer im Gegenverkehr so geistesgegenwärtig waren und ausweichen konnten, sonst wäre es zum Frontalzusammenstoß gekommen, mit möglichen Folgen, die wir uns lieber nicht ausmalen wollen“, sagte Richter Torsten Hofmann zu dem Wuppertaler.