Bad Berleburg. Ein 18-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg verantworten. Der Grund: Er fuhr betrunken mit dem Rad über die Poststraße.

Mit einer Verwarnung, 50 Sozialstunden und fünf Terminen bei der Suchtberatung muss ein 18-jähriger Bad Berleburger jetzt für eine Trunkenheitsfahrt zahlen. Er saß am Freitagmorgen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den 18-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht und wies ihm außerdem den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu.

Im Juli dieses Jahres hatten Polizeibeamte den Angeklagten in der Bad Berleburger Poststraße gegen 21 Uhr auf seinem Fahrrad angehalten und kontrolliert. Eine wenig später entnommene Blutprobe lieferte dann das ausschlaggebende Ergebnis: Der junge Mann war mit 2,18 Promille im Straßenverkehr unterwegs gewesen. „Ja, das stimmt. Das war dämlich von mir“, räumte der 18-Jährige seine Straftat ein.

Er habe an dem Abend eine Flasche Kräuterlikör im Stadtpark getrunken. Danach sei er mit seinem Fahrrad auf einen nahe gelegenen Parkplatz gefahren. „Dort habe ich mich auf die Fresse gelegt und dann stand auch schon die Polizei hinter mir“, erinnert sich der Bad Berleburger.

Eine gewisse Gewöhnung

Laut eigener Zeugenaussage habe er vor allem in der Vergangenheit ein Problem mit Alkohol gehabt — und sich des Öfteren betrunken. Seit dem Vorfall im Juli trinke er jedoch keinen Schnaps mehr, gelegentlich noch ein paar Bier.

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„Mit zwei Promille noch aufs Fahrrad steigen zu können, das zeugt schon von einer gewissen Gewöhnung“, ist sich Richter Hoffmann sicher. Aus diesem Grund — und weil der 18-Jährige bereits ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes an der Backe hatte, welches allerdings fallen gelassen wurde, sieht Hoffmann ein Chance und eine Notwendigkeit in der Suchtberatung für den jungen Angeklagten.

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Weil der 18-Jährige während seiner Tat mit über zwei Promille stark alkoholisiert gewesen sein muss, spricht das Gericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit. Außerdem war sich das Gericht einig, dass bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen vorliegen, wenn auch nur in kleinem Ausmaß. Deswegen verurteilte Richter Hoffmann den Bad Berleburger nach dem Jugendstrafrecht. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sprach außerdem von einer „jugendtückischen Verfehlung“ des Angeklagten. Schädliche Neigungen, also die Sorge, dass der 18-Jährige eine solche Tat in Zukunft noch einmal begehen wird, konnte Hippenstiel nicht erkennen.

Der Torkelbogen

Ab 0,3 Promille Restalkohol wird wegen „Trunkenheit im Verkehr“ ermittelt. Liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor, so füllen die zuständigen Polizisten immer den sogenannten Torkelbogen aus.

Auf dem Fragebogen finden sich Angaben zur Fahrweise, zu Gleichgewichtsstörungen, Motorik, Aussprache, Reaktion auf Licht, Zeitempfindung und vieles mehr.