Bad Laasphe. 47-Jähriger war mit fast 2 Promille Alkohol im Blut unterwegs. Das bringt ihn nun fast ins Gefängnis.

Wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg am Dienstagvormittag einen 47-jährigen aus dem Kreis Gießen. Das Urteil: Eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. Außerdem muss der Hesse eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro an den DRK-Ortsverein Bad Laasphe zahlen und seine Fahrerlaubnis wird ihm endgültig entzogen. Erst nach einem Jahr und zwei Monaten darf der 47-Jährige seine Fahrerlaubnis zurück erlangen.

Erinnerungslücken

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An einem Juninachmittag dieses Jahres soll der Angeklagte an einem Kreisverkehr in Bad Laasphe einen Auffahrunfall verursacht haben. Verletzt wurde dabei niemand, der Sachschaden belaufe sich auf rund 4067 Euro. Die nach dem Unfall verständigten Polizeibeamten hatten eine Blutprobenentnahme bei dem 47-Jährigen veranlasst. Das Ergebnis nach über zwei Stunden nach dem Verkehrsunfall: 1,99 Promille.

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„Ich sage lieber nichts, weil ich mich an viele Sachen nicht erinnern kann“, hüllte sich der Mann auf der Anklagebank zu den Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft Siegen in Schweigen.

Unfallopfer erinnert sich genau

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Umso mehr konnte sich aber der 58-jährige Bad Laaspher, der Opfer des Auffahrunfalls geworden war, in seiner Zeugenaussage erinnern: „Er fuhr schon eine Weile hinter mir, ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet. Mal fuhr er dicht auf, dann zog er mit seinem Audi nach links, dann wieder nach rechts.“ Die Fahrweise des 47-Jährigen beschrieb der Zeuge als unkontrolliert und schwammig. An einem Kreisverkehr in Bad Laasphe habe es dann geknallt, als der Zeuge zum Stehen kommen musste. „Er wollte es ohne Polizei regeln, aber das war für mich völlig alternativlos. Er hat offensichtliche motorische Ausfälle gezeigt und auch gesagt, dass er Alkohol getrunken hatte“, so der 58-jährige Zeuge.

Gegen Polizeieinsatz gewehrt

Gegenüber später eintreffenden Polizeibeamte habe sich der Mann auf der Anklagebank aggressiv, wehrend und beleidigend verhalten. Wegen dieser Sache wurde bereits ein Strafbefehl gegen den 47-Jährigen erlassen und für rechtskräftig erklärt, der in die aktuelle Gesamtfreiheitsstrafe mit einbezogen wurde.

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Was die zuständige Polizeibeamten bis zu dem Unfall am Kreisverkehr noch nicht gewusst hatten: Sie waren bereits schon auf der Suche nach dem Angeklagten gewesen. Denn kurze Zeit vorher war auf der Wache bereits ein Anruf von einem Verkehrsteilnehmer reingekommen, der die merkwürdige und unsichere Fahrweise des 47-Jährigen meldete und Alkohol am Steuer vermutet hatte.

„Sie können froh sein, dass es nur zu einem Sachschaden gekommen ist“, mahnt Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Weil der Angeklagte sich vor vier Jahren schon mal wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten hatte müssen, kam für sie eine Geldstrafe nicht mehr in Frage. Den totalen Gedächtnisverlust des Angeklagten wertete Hippenstiel außerdem als Schutzbehauptung.