Bad Berleburg. Die Begründung für sein Fehlverhalten war dem Amtsgericht doch zu abenteuerlich. Deswegen muss ein 71-Jähriger jetzt viel Geld bezahlen.
Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 71-jährigen Bad Laaspher zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Ein weiteres Verfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen stellte Richter Torsten Hoffmann ein.
Im November vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte den Angeklagten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Bad Laasphe angehalten. Schnell stellten sie fest, dass der 71-jährige gar nicht hätte fahren dürfen - denn seinen Führerschein hatte er rund zehn Wochen vor der unerlaubten Fahrt wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.
Begründung: Bus verpasst
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„Ja, das stimmt. Ich habe meinen Bus nach Hause verpasst, also habe ich mir das Auto einer Freundin geliehen. Ich war so blöd und bin nicht durch den Wald gefahren", erklärte der Angeklagte sein Verhalten. „Es hätte auch keinen Unterschied gemacht, wenn sie durch den Wald gefahren wären", entgegnete Oberamtsanwältin Hippenstiel ihm mahnend.
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Neben der illegalen Autofahrt hatte die Staatsanwaltschaft Siegen dem 71-jährigen außerdem vorgeworfen, in einem Bad Laaspher Supermarkt drei Pfandkästen im Wert von rund zehn Euro gestohlen zu haben. Auch dieses Vergehen gab der Mann auf der Anklagebank zu. Seine Motivation: Er habe bei einem Einkauf zu viel zahlen müssen.
Zukünftig droht Haft
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Weil der Rentner in der Vergangenheit schon öfter strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, werden weitere Straftaten für ihn härtere Konsequenzen bedeuten: „In der Zukunft werden keine Geldstrafen mehr ausreichen", weiß Richter Hoffmann.