Erndtebrück/Birkelbach. Schon 2017 hatte die Polizei dem Mann den Führerschein entzogen. Dieses Mal war er mit 2,58 Promille in Birkelbach unterwegs.

Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung heißt es nun für einen 33-jährigen Erndtebrücker – er war vorsätzlich unter dem Einfluss von Alkohol Auto gefahren. Zusätzlich muss der Mann eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro zahlen – und seine Fahrerlaubnis sieht er in naher Zukunft auch nicht wieder, da Richter Torsten Hoffmann eine 15-monatige Fahrerlaubnissperre verordnete. Der Angeklagte musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

Das Geständnis

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Im Juli hatten Polizeibeamte den 33-Jährigen in Birkelbach im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüft – dass der Mann alkoholisiert gewesen war, schien offensichtlich. Eine Blutprobe, die rund anderthalb Stunden später erfolgt war, lieferte ein eindeutiges Ergebnis: 2,58 Promille. Der Führerschein wurde dem Verkehrssünder noch an Ort und Stelle entzogen.

„Es ist so gewesen. Mehr kann ich dazu nicht sagen“, räumte der Mann auf der Anklagebank sein Vergehen ein. Er habe zu einem Freund ins Sauerland fahren wollen.

Ein Wiederholungstäter

Erst 2017 hatten die Behörden dem Mann seinen Führerschein entzogen, auch damals war er betrunken Auto gefahren. Im Mai diesen Jahres erhielt er seine Fahrerlaubnis zurück.

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Der Angeklagte leidet nach eigenen Angaben seit einigen Jahren an einer Alkoholsucht – deswegen lässt er sich derweil in einer Suchtklinik behandeln. „Ich rechne Ihnen hoch an, dass Sie von sich aus in Reha gegangen sind und sich Hilfe geholt haben“, begründete Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel ihren milden Strafantrag von drei Monaten auf Bewährung.