Bad Berleburg. Schwerwiegende Vorwürfe wurden gegen den jungen Mann aus Bad Laasphe am Freitagmorgen erhoben.

Die Staatsanwaltschaften Siegen und Marburg hatten schwerwiegende Vorwürfe ge­gen den 20-jährigen Bad Laaspher erhoben, der am Freitagmorgen aus der Untersuchungshaft dem Jugendschöffengericht Bad Berleburg vorgeführt wurde.

Und darum ging es: Versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, Diebstähle in zwölf Fällen – davon neun erwerbsmäßige Einbruchsdiebstähle, eine schwere Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie Leistungserschleichung in insgesamt sieben Fällen.

Nach vierstündiger Verhandlung stand fest: Das Gefängnis wird auch weiterhin den Lebensmittelpunkt des Angeklagten ausmachen. Der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn nach dem Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft – ohne Bewährung.

Der 20-jährige Angeklagte hüllte sich vorerst zu den zahlreichen Anschuldigungen in Schweigen. Seine Verteidigerin Nadin Nitz übernahm schließlich das Wort für den jungen Mann auf der Anklagebank – und sorgte für Klarheit: „Die Vorwürfe werden allumfassend von meinem Mandanten eingeräumt.“

Einbrüche in Schulen

Somit bestätigten sich die Vorhaltungen seitens der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte bricht im Herbst 2018 – nicht selten mit einem Komplizen – in Eschenburg, Dautphetal, Steffenberg und Angelburg unter

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anderem in Schulen, Geschäfte und Vereinshäuser ein und lässt dort Wertsachen mitgehen.

Oft sind es Bargeld, Schmuck und elektronische Geräte — manchmal auch nur Süßigkeiten oder Erfrischungsgetränke. Er hebelt dabei Fenster aus oder schlägt sie ein — die entstehenden Sachschäden liegen meist im vierstelligen Bereich. Auch ein Auto stiehlt er, fährt es zum nächsten Tatort – obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

„Das Diebesgut haben wir meistens verkauft. Das war praktisch unsere Haushaltskasse“, so der 20-Jährige über seine Motive. Im September 2019 hatte der Angeklagte außerdem D-Böller aus seiner Wohnung in Bad Laasphe geworfen. Einer der Feuerwerkskörper war dabei neben einer Passantin explodiert – sie verlor kurzzeitig ihr Gehör. „Ich habe mich fürchterlich erschrocken“, erinnert sich die 52-Jährige vor Gericht.

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Den Hauptbestandteil der Gerichtsverhandlung machte die räuberische Erpressung aus: Im Dezember 2019 sucht der vermummte Angeklagte eine Wallauer Tankstelle auf, fordert 400 Euro vom Tankwart. „Ich steche euch alle ab“, droht der 20-Jährige, der bei der Tat nachweislich unter dem Einfluss von Alkohol (rund zwei Promille) und THC sowie Amphetaminen steht.

Schließlich wirft er mehrere Flaschen Schnaps nach seinem Opfer, randaliert in der Tankstelle. Letztlich gelingt es dem Tankwart, den Angeklagten zu Boden zu bringen. Zeugen verständigen die Polizei, verletzt wird niemand. Seit diesem Vorfall befindet sich der 20-Jährige in der JVA Wuppertal.

Haft statt Therapie

Sachverständiger Thomas Schlömer hatte im Rahmen einer breitgefächerten Untersuchung eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, eine Suchtproblematik sowie schädliche Neigungen bei dem Angeklagten festgestellt. Trotz der Diagnose sei der Angeklagte während der Einbruchsdiebstahl-Serie steuerungsfähig gewesen, so Schlömer – und somit vollumfänglich schuldig.

Weil eine Therapie für den 20-Jährigen laut eigener Aussage nicht in Frage komme und eine positive

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Sozialprognose laut Sachverständiger und Tanja Vollmer-Derichs, Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, nicht zu erwarten sei, sah das Gericht die Haft als einzigen Lösungsweg. Eine Vielzahl der Verfahren ist laut Staatsanwalt Moritz Faßbender bereits eingestellt worden. Dazu gehören unter anderem die Leistungserschleichungen in sieben Fällen.