Bad Laasphe. Der Mann behauptete, dass die Behörden ihm versicherten, dass er ohne Probleme fahren könne – obwohl in seinem Strafbefehl etwas anderes stand.

Das Verfahren gegen einen 32-jährigen Bad Laaspher, der sich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten musste, stellte das Amtsgericht Bad Berleburg unter der Auflage einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro ein.

Im Februar diesen Jahres war der Mann auf der Anklagebank in Bad Laasphe in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Dabei hatten die Polizisten festgestellt, dass er keinen gültigen Führerschein besaß.

Behörden sollen gesagt haben, dass er „ohne Probleme“ fahren dürfe

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„Ich besitze einen albanischen Führerschein. Ich war im Januar beim Straßenverkehrsamt, bei der Staatsanwaltschaft und bei der Polizei, um mich zu erkundigen, ob ich hier in Deutschland mit meinem Führerschein fahren darf, alle haben bestätigt, dass mein Führerschein hier in Deutschland sechs Monate gültig ist und ich ohne Probleme fahren darf“, verteidigte sich der Angeklagte, der im Januar nach einem achtmonatigen Aufenthalt in Albanien zurück nach Deutschland gekommen war.

Die Frau und ein Freund des Angeklagten bestätigten in ihren Zeugenaussagen diese Angaben. Oberamtsanwältin Hippenstiel konnte es indes kaum glauben, dass die verschiedenen Behörden derartige Aussagen gemacht haben sollen.

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In einem Strafbefehl, der bereits im April 2018 gegen den Angeklagten erlassen worden war, stehe ausdrücklich, dass er einen Führerschein bei der Straßenverkehrsbehörde neu beantragen müsse.

Richter Torsten Hoffmann ging am Ende von Missverständnissen aus und entschloss sich, das Verfahren einzustellen. Mit Bauchschmerzen willigte Hippenstiel als Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein.