Bad Berleburg. Nach wie vor laufen die Untersuchungen. Am Ende könnte dem Verursache einer dicke Rechnung ins Haus stehen.

Die Mängel sind längst behoben. Trotzdem beschäftigt das Thema Brandschutz im Bad Berleburger Bürgerhaus weiter Politik und Verwaltung. Sieben Fragen hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen jetzt an die Verwaltung gestellt, um zu ergründen, wie hoch die Kosten für die Beseitigung der Mängel waren, wer diese Mehrkosten für den Umbau des Bürgerhausen tragen müsse und, ob bereits ein Verantwortlicher ermittelt worden sei. Im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagabend legte die Verwaltung auf die hier aufgelisteten Fragen der Grünen diese Antworten vor:

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1. Sind die Ermittlungen des Sachverständigen/Rechtsanwalts zum Thema Brandschutzmängel im Bürgerhaus I. OG abgeschlossen?

Die Ermittlungen des Rechtsanwaltes zu Ursache und Auswirkungen der zusätzlichen Brandschutz-Auflagen im Bürgerhaus am Markt sind noch nicht abgeschlossen.

2. Zu welchen konkreten Ergebnissen haben diese Ermittlungen bisher geführt?

Mit Verweis auf das laufende Verfahren wird um Verständnis gebeten, dass zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage zu einem Zwischenstand getroffen wird.

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3. Wie hoch sind die im Zusammenhang mit den Brandschutzmängeln angefallenen Mehrkosten für die Stadt inkl. des Honorars für den Sachverständigen/Rechtsanwalts?

Da geprüfte Schlussrechnungen mit Ausnahme zu einem Gewerk vorliegen, wird nach wie vor von dem im Februar diesen Jahres kommunizierten Haushaltsvolumen von 88.000 Euro ausgegangen. Die Kosten aus der Anspruchsverfolgung für Rechtsanwälte und Gutachterkönnen noch nicht endgültig abgeschätzt werden. Diese Kosten solle der Verursacher ebenfalls ersetzen.

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4. Ist bei der seinerzeitigen Herstellung des zur Rede stehenden Raums im I.OG des Bürgerhauses der Brandschutz quasi vergessen worden?

Nein.

Kommentar- Kaum verwunderlich

Das Bürgerhaus am Markt – im Herbst erst wurde es als „Jugendforum“ und „Schatztruhe“ für Touristen wiedereröffnet, nach einem Umbau für immerhin rund 2,5 Millionen Euro. Und schon ist es der Öffentlichkeit wieder versperrt – zumindest in Teilen. Das Stichwort: Brandschutz-Mängel.

Wäre das nicht zu vermeiden gewesen, zumal Fachplaner für Brandschutz mitgewirkt haben? Mit Blick auf Vorgaben für den Umbau im Rahmen des Regionale-Projektes habe man von der ursprünglichen Baugenehmigung abweichen müssen, diese Änderungen jedoch nachträglich beantragt, betont die Stadt. Wegen des engen Zeitplans wiederum habe die endgültige Baugenehmigung samt der veränderten Brandschutz-Vorgaben aber „nicht abgewartet werden können“.

Wundern darf sich der Bauherr dann natürlich nicht, wenn Nachbesserungen fällig werden.

Eberhard Demtröder

5. Haben die von der Stadt beauftragten Fachplaner mangelhaft gearbeitet und lassen sich daraus Haftungsansprüche ableiten?

Ebenfalls mit Verweis auf das laufende Verfahren wird um Verständnis gebeten, dass auch hierzu zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen wird.

6. War Zeitdruck in Verbindung mit den in Aussicht gestellten Fördermitteln mitverantwortlich für die Erstellung eines zunächst unzureichenden Brandschutzes?

Nein.

7. Wer war in der Stadtverwaltung zu welchem Zeitpunkt über die gravierenden Brandschutzmängel informiert?

Die Kenntnis zu den Mängeln am Brandschutz ist über den Projektleiter, den Kämmerer und Fachbereichsleiter Gerd Schneider in den Sitzungen des erweiterten Verwaltungsvorstandes kommuniziert worden.

Kenntnis war verwaltungsseitig zunächst beim Projektleiter sowie in der zuständigen Fachabteilung gegeben. Klarheit über Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten war am 17. Dezember 2019 gegeben.