Bad Berleburg/Schwarzenau. Weil er mit dem Ex-freund seiner Freundin aneinander geriet, muss ein 24-Jähriger jetzt eine Geldbuße zahlen und hat noch Glück.
Zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Männern war es im vergangen Jahr auf dem Schwarzenauer Schützenfest gekommen. Nun musste sich ein beteiligter 24-jähriger Bad Berleburger wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren letztlich ein — unter der Auflage, dass der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro zahlen muss.
Streit eskaliert in der Nacht
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Es soll schon spät in der Nacht gewesen sein, als der ursprünglich verbale Streit zwischen dem Mann auf der Anklagebank und einem anderen jungen Mann eskaliert war. Der 24-jährige Angeklagte soll seinem Gegenüber mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben — so lautet es zumindest in der Anklageschrift. Durch die Rangelei soll es außerdem zu einem Sturz gekommen sein. Das mutmaßliche Opfer, der Ex-Freund der Freundin des Angeklagten, hatte sich dabei das Sprunggelenk gebrochen.
Sprunggelenk bricht bei Sturz
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Der Angeklagte erinnert sich noch sehr gut an den Vorfall in jener Juli-Nacht — und schilderte dem Gericht die Situation aus seiner Sicht: „Ich hatte eine kleine Diskussion mit meiner Freundin. Daraufhin mischte sich ihr Ex-Freund ein. Ich bat ihn, sich herauszuhalten — aber er hat immer wieder dazwischengefunkt, war stark alkoholisiert, aufmüpfig und aggressiv“, so der 24-Jährige. Kurze Zeit später habe sein Rivale ihn geschubst, so dass er in eine Sitzgarnitur gefallen sei und sich am Kopf und am Schienbein verletzte. Viel mehr als eine Rangelei sei aber laut dem Angeklagten nicht gewesen: „Faustschläge sind definitiv nicht gefallen. Wir sind nur beide irgendwann zu Boden gefallen, weil er sich an mir festhielt und das Gleichgewicht verlor.“ Dabei sei auch der Bruch des Sprunggelenks entstanden.
Guter Rat der Anklägerin
Freunde der beiden Streithähne sei es anschließend gelungen, die Situation zu entschärfen. Die Polizei war in der Nacht nicht hinzugezogen worden.
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Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel appellierte an den Angeklagten, den Vorschlag einer Einstellung dringend anzunehmen — nicht zuletzt, weil der 24-Jährige einschlägig vorbestraft ist: „So ein Angebot mache ich nur ein Mal — und das auch nur, weil ich Ihnen glaube.“