Bad Berleburg. Das Gericht stehe jetzt vor der Aufgabe, sukzessive wieder zu einem geordneten Geschäftsbetrieb zu gelangen, so dessen Direktor Olaf Wunderlich.
Das Amtsgericht Bad Berleburg kehrt schrittweise zum Normalbetrieb zurück – „unter gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr“. Das kündigt dessen Direktor Olaf Wunderlich an.
Jedenfalls stehe das Gericht „aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Coronavirus“ jetzt vor der Aufgabe, „sukzessive wieder zu einem alle Bereiche umfassenden, geordneten Geschäftsbetrieb zu gelangen“. Ziel der gesamten Justiz NRW sei es, so Wunderlich, „auf Dauer zu einer verantwortungsvollen Normalität zurückzukehren“.
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bleiben Leitlinie
Während in den letzten Wochen ein Notbetrieb eingerichtet war und insbesondere eilige Sitzungen und Anhörungen durchgeführt wurden, soll nun schrittweise zu einem Normalbetrieb zurückgekehrt werden. Leitlinie bleibt es laut Wunderlich, „die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Abständen und Hygiene einzuhalten“.
Auch interessant
Dies bedeutet für das Amtsgericht Bad Berleburg Folgendes:
Gerichtsverhandlungen werden über den Eilbetrieb hinaus wieder aufgenommen. Im Verhandlungssaal wird für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden und im Bereich des Publikums gesorgt, zusätzlich können mobile Hygiene-Schutzwände aufgestellt werden. Zudem stehen im Amtsgericht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren soll der Publikumsverkehr weiter reduziert bleiben. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Sollte dies unumgänglich sein, sind vorab Termine telefonisch zu vereinbaren. Ferner ist von Besuchern im Eingangsbereich eine Selbstauskunft auszufüllen.
Wenn es möglich ist, sind Anträge weiter schriftlich einzureichen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post oder Telefax übersandt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Auch interessant
Gerichtsverhandlungen bleiben dort, wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiterhin öffentlich. Keinen Zutritt erhalten regelmäßig Besucher, die
>Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
> innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder sich im Ausland aufgehalten haben.