Bad Berleburg/Bad Laasphe. Erst im Januar 2018 war der Mann aus Bad Laasphe zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Jetzt muss er vor das Schöffengericht in Bad Berleburg.
Weil er eine Maschinenpistole und andere verbotene Waffen besessen hat, muss sich ein 46-jähriger Bad Laaspher am 27. März vor dem Schöffengericht in Bad Berleburg verantworten – unter anderem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wie der Sprecher des Landgerichtes Siegen, Dr. Sebastian Merk, auf Nachfrage mitteilt, sind es gleich zwei Tatvorwürfe, die dem Waffenliebhaber zur Last gelegt werden. Neben dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geht es auch um zwei andere Verstöße gegen das Waffengesetz.
Maschinenpistole aus 2. Weltkrieg
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Der schwerwiegendste Vorwurf gegen den ledigen Handwerker aus Bad Laasphe ist der, dass er eine funktionstüchtige Maschinenpistole – eine britische Sten Gun – und einen deutschen Karabiner 98K „Modell Danzig 1905“ besessen hat. Beide Waffen soll der Mann zwischen dem 8. und dem 21. Mai 2015 bei einem Händler bestellt haben. Dieser ist in einem gesonderten Verfahren angeklagt. Möglicherweise führten E-Mail- und Briefverkehr zwischen Händler und Käufer die Ermittler auf die Fährte des Bad Laasphers.
Handwerker schon einmal verurteilt
Das Interessante an dem jüngsten Anklagevorwurf gegen den 46-jährigen Bad Laaspher ist der Zeitpunkt der Tat.
Denn: Erst zehn Monate zuvor, am 16. Januar 2018, war der Bad Laaspher vom Bad Berleburger Schöffengericht zu einer Haftstrafe von acht Monaten zur Bewährung und einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden – wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Im Haus des Handwerkers war damals ein ganzes Arsenal an Handfeuerwaffen und Langwaffen sichergestellt worden. Die Bewährungszeit läuft bis 2021.
Für die gebrauchte, aber gut erhaltene Sten Gun soll der Angeklagte damals 550 Euro bezahlt haben. Den Karabiner 98K kaufte er für 400 Euro. Beide wurden mittels eines ganz normalen Paketdienstes an die Wohnanschrift des Mannes in Bad Laasphe geliefert. Gegenüber den Ermittlungsbehörden soll der Waffennarr angegeben haben, historische Waffen zu sammeln.
Als dritte Waffe soll der „Sammler“ laut Anklageschrift auch ein dauerfeuertaugliches Sturmgewehr G3 bestellt haben. „Das hat er aber wieder zurückgeschickt, weil es nach seinen Angaben zu verbastelt gewesen sei“, berichtet Dr. Merk aus den Ermittlungsakten. Wohl auch deshalb ist der Besitz dieser Waffe nicht mit angeklagt. Allerdings besaß der 46-Jährige weder für die Maschinenpistole noch den Karabiner eine Besitzerlaubnis.
Der zweite Tatvorwurf bezieht sich auf illegale Waffenkäufe in 2018. Der Mann soll im Zeitraum 30. November bis 4. Dezember 2018 bei einem Waffenhändler im französischen Calais zwei Schlagringe und zwei Laser-Zieleinrichtungen für Schusswaffen bestellt haben – beides in Deutschland ganz klar verboten.
Wohnanschrift als Lieferadresse
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Als Lieferadresse gab der Mann einmal mehr seine Wohnanschrift in Bad Laasphe an. Wie die Behörden auf diesen Fall aufmerksam geworden sind, dazu konnte Gerichtssprecher Dr. Merk keine Angaben machen. Möglicherweise handelte es sich um eine Routinekontrolle des Zolls.