Bad Laasphe. Die Waffen sollten ein Weihnachtsgeschenk für einen tschechischen Freund sein. Der Angeklagte hat schon öfter gegen das Waffengesetz verstoßen.
. Das Verfahren gegen einen 45-jährigen Bad Laaspher wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz setzte Richter Torsten Hoffmann vor dem Amtsgericht Bad Berleburg vorerst aus. Nun hat der Angeklagte sechs Wochen Zeit, um seine Aussage zu beweisen.
Der 45-Jährige soll im November vergangenen Jahres bei einem französischen Waffenhändler über das Internet zwei Schlagringe und zwei Laser-Zieleinrichtungen bestellt haben, obwohl diese Waffen in Deutschland verboten sind. Ein Paketzusteller soll auf die Ware aufmerksam geworden sein, da das Päckchen bei der Zustellung Beschädigungen davon getragen haben soll.
Angeklagter gibt Fehler bei der Bestellung zu
Nachdem der Angeklagte, der zur Zeit unter Bewährung steht, die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft gehört hatte, wusste er sich eine Erklärung: „Es ist ein Fehler passiert bei dieser Bestellung. Die Waffen sollten nicht an meine Adresse gesendet werden, sondern an die meines Freundes. Er wohnt in der Tschechien, da sind die Waffen erlaubt. Das sollte ein Weihnachtsgeschenk für ihn sein.“ Er habe auf der Internetseite seine Adresse als Käufer angegeben und bei der Lieferadresse die seines Freundes aus der Tschechien. Dieser Vorgang habe er jedoch nicht zwischengespeichert, so dass das Paket an die falsche Adresse geschickt worden sein soll. „Drei Tage später habe ich bei der Bestellbestätigung gesehen, dass mir ein Fehler unterlaufen war. Ich habe dem Händler sofort eine E-Mail geschrieben und ihn gebeten, das Päckchen an die Adresse meines Freundes zu senden“, so der Angeklagte.
Eine E-Mail an den Händler als möglicher Beweis für die Aussage des Angeklagten – das war ein kurzer Lichtblick für das Gericht, der jedoch schnell wieder erlosch: Der Mann auf der Anklagebank berichtete nämlich, dass die E-Mail nicht mehr existiere. Die Zugangsdaten seines E-Mail-Accounts wollte er auch nach mehrfacher Anfrage seitens des Gerichts nicht rausrücken. Dies sei zu privat.
Wollte er die Waffen illegal nach Deutschland bringen?
„Das ist schon alles eine sehr riskante Sache, gerade in ihrer Situation“, belehrte Richter Torsten Hoffmann den einschlägig vorbestraften Mann, bei dem in der Vergangenheit schon einige Hausdurchsuchungen wegen Waffengesetz-Verstößen durchgeführt wurden. Auch Anklägerin Judith Hippenstiel zeigte sich misstrauisch gegenüber dem Angeklagten, wertete seine Aussage als mögliche Schutzbehauptung. Es bestehe der Verdacht, dass der 45-Jährige die Waffen vorsätzlich nach Tschechien bestellt hatte, um sie anschließend illegal nach Deutschland zu bringen.
Nachdem sich der Angeklagte nicht dazu überreden lassen ließ, dem Gericht seine Zugangsdaten für seinen E-Mail-Account mitzuteilen, muss er sich nun binnen sechs Wochen eigenständig darum kümmern, die E-Mail ausfindig zu machen.