Bad Berleburg. . Windkraftgegner schöpfen Hoffnung aus den politischen Umwälzungen in NRW. Wie Christoph Koch für die Stadt Bad Berleburg im Bauausschuss erläuterte, hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt aus dem Jahr 2003 als Entscheidungsgrundlage anerkannt. Mit der dort hinterlegten Vorrangzone „Osterholz“ hat die Kommune Zeit, weitere Vorranggebiete zu planen, und kann Vorhaben abweisen – wie das eines Investors aus Bad Laasphe, der vier Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf bauen will und seine Pläne vor dem Verwaltungsgericht gegen den Wunsch von Stadt und Kreis durchsetzen wollte. Zwar hat der Investor Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt, dieses Verfahren kann aber laut Rechtsauskunft der Stadt zwei bis drei Jahre dauern.
Windkraftgegner schöpfen Hoffnung aus den politischen Umwälzungen in NRW. Wie Christoph Koch für die Stadt Bad Berleburg im Bauausschuss erläuterte, hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt aus dem Jahr 2003 als Entscheidungsgrundlage anerkannt. Mit der dort hinterlegten Vorrangzone „Osterholz“ hat die Kommune Zeit, weitere Vorranggebiete zu planen, und kann Vorhaben abweisen – wie das eines Investors aus Bad Laasphe, der vier Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf bauen will und seine Pläne vor dem Verwaltungsgericht gegen den Wunsch von Stadt und Kreis durchsetzen wollte. Zwar hat der Investor Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt, dieses Verfahren kann aber laut Rechtsauskunft der Stadt zwei bis drei Jahre dauern.
Rahmenrichtlinien abwarten
Bei der weiterhin vorgesehen Ausweisung von Vorrangzonen will die Stadt aber weitere Entwicklungen bei den politischen Rahmenrichtlinien abwarten. Hintergrund ist hier, dass die gerade in Überarbeitung befindliche Regionalplanung künftig keine verbindlichen Vorrangzonen über die Köpfe der Kommunen hinweg ausweisen soll. Außerdem soll die erleichterte Inanspruchnahme von Waldgebieten für die Windkraft aus der Landesentwicklungsplanung gestrichen werden. Der Bedarf für Windkraft-Vorrangflächen soll zunächst außerhalb des Waldes deckt werden.