Bad Berleburg.
Der Rechtsstreit um das „Fürstenerbe“, der nach dem Tode von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg († 2017) zwischen dem Sohn und einem Cousin des Verstorbenen entbrannt ist, wird sich noch weitere Monate hinziehen.
Nachdem das Landwirtschaftsgericht Bad Berleburg im Verfahren um die Erteilung eines Erbscheins und die „Hofnachfolge“ eine erste Entscheidung zu Gunsten des Sohnes getroffen hatte, war der unterlegene Kläger vor das Oberlandesgericht Hamm gezogen. Wie ein Sprecher des OLG Hamm jetzt auf Anfrage erläutert, haben beide Seiten noch bis Mitte Dezember Zeit, weitere Stellungnahmen abzugeben. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr ist damit sehr unwahrscheinlich, heißt es weiter.