Bad Berleburg. Die Ansprüche von Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg auf das Erbe wurden anerkannt. Endgültig freuen kann er sich aber noch nicht.
Eine wichtige Entscheidung in einem nicht alltäglichen Rechtsstreit ist gefallen. Die Kammer des Landwirtschaftsgerichtes in Bad Berleburg hat die Ansprüche von Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (50) auf das Millionenerbe des Fürstenhauses Sayn-Wittgenstein-Berleburg anerkannt.
Damit ist ein erster Schluss-Strich unter einen Familienstreit (Az. 2 Lw 3/17) gezogen worden, der auch sehr private Details im Leben des unverheirateten Neffen der dänischen Königin zum Gegenstand der Verhandlung machte. Hintergrund ist ein 76 Jahre altes Testament seines Großvaters, das genau vorschreibt, wen der Adelsspross heiraten darf und wen nicht, wenn er das Erbe antreten will.
Ansprüche zurückgewiesen
Das Landwirtschaftsgericht unter dem Vorsitz von Torsten Hoffmann hat sich das Testament und die Lebensverhältnisse genau angeschaut und mit diesem Beschluss zugunsten von Prinz Gustav zugleich die Ansprüche seines Verwandten, Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (77), zurückgewiesen. Der Windkraft-Unternehmer aus Bad Laasphe ist ein Cousin von Gustavs Vater.
Amtsrichter Torsten Hoffmann und die beiden Laienrichter in Bad Berleburg folgten bei ihrer Entscheidungsfindung möglicherweise einer prominenten Entscheidung aus dem Jahr 2004. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals den jahrelangen Erbstreit des Hauses Hohenzollern in Hechingen beendet und eine weitreichende Entscheidung (1 BvR 2248/01) gefällt.
Geklagt hatte Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen, der Urenkel des letzten deutschen Kaisers, der durch eine vermeintlich nicht standesgemäße bzw. nicht ebenbürtige Eheschließung von seinem Erbe ausgeschlossen werden sollte. Die Karlsruher Richter sahen die Eheschließung aber nicht als Ausschlussgrund.
Vorsichtiger Jubel auf Schloss Berleburg
Zurück nach Bad Berleburg: Der Sprecher des Siegener Landgerichtes, Dr. Sebastian Merk, bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung, dass bereits am Gründonnerstag ein schriftlicher Feststellungsbeschluss ergangen sei. Auf diese Entscheidung hatten die beiden Familienzweige und ihre Anwälte einige Wochen gewartet. Am 8. März erst hatten sich die Parteien zu einer nicht öffentlichen Anhörung im Amtsgericht Bad Berleburg getroffen.
Auf Schloss Berleburg sorgt die in einem sogenannten Feststellungsbeschluss ergangene Entscheidung für vorsichtigen Jubel: „Ich fühle mich in meiner Rechtsauffassung bestätigt und begrüße die Entscheidung des Gerichts“, sagte Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein auf Nachfrage dieser Redaktion.
In seiner verhaltenen Reaktion schwingt mit, dass sein Kontrahent Ludwig-Ferdinand zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg innerhalb einer Frist von vier Wochen ab der Zustellung des Gerichtsbeschlusses Rechtsmittel einlegen könnte. Das Oberlandesgericht in Hamm müsste die erstinstanzliche Entscheidung aus Bad Berleburg dann überprüfen, erläutert der Sprecher des Landgerichtes Siegen, Dr. Sebastian Merk.
Testament aus dem Jahr 1943 ist Ursprung des Streits
Ludwig Ferdinand-Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg äußerte sich auf Nachfrage dieser Redaktion nicht zu dem Feststellungsbeschluss oder dazu, ob er Rechtsmittel einlegen wolle.
Ausgangslage dieses komplexen Familienstreits ist ein Testament aus dem Jahre 1943. Darin hat der damalige Chef des Hauses Prinz Gustav-Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg festgelegt, dass nicht sein erstgeborener Sohn Richard die Ländereien und das Schloss erben solle, sondern dessen noch ungeborener Sohn.
Prinz Gustav-Albrecht fiel vermutlich 1944 an der Ostfront und wurde 1969 für tot erklärt. Prinz Richard blieb also Zeit seines Lebens nur der Vorerbe seines Sohnes Gustav. Als Richard am 13. März 2017 im Alter von 82 Jahren auf Schloss Berleburg starb, trat der Erbfall ein. Allerdings weist das Testament des Erblassers Gustav-Albrecht einige pikante Bedingungen für den Enkel Gustav auf. Das 76 Jahre alte Papier schreibt vor, dass der Erbprinz eine adelige, evangelische und arische Frau heiraten solle.
Seit Anfang der 2000er in einer Beziehung
Prinz Gustav ist nach wie vor unverheiratet. Seine Freundin ist die katholische, amerikanische Schriftstellerin Carina Axelsson (50). Seit Anfang der 2000er sind der Prinz und das ehemalige Model liiert und wohl auch wegen des Testaments nicht verheiratet.
Diese Verbindung wollten die Anwälte von Ludwig-Ferdinand zu Sayn-Wittgenstein Berleburg nutzen, um Prinz Gustavs Erbansprüche vor dem Landwirtschaftsgericht zurückzuweisen. Offenbar ohne Erfolg. Denn die rechtliche Würdigung des Gerichtes sei sehr eindeutig gewesen, heißt es von Prozessbeobachtern und Insidern. Demnach könne die Beziehung zu Axelsson Gustavs Status als Nacherbe nicht gefährden.
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