Bad Berleburg/Erndtebrück. Der Angeklagte (27) aus Erndtebrück hatte erst Polizisten bespuckt und geschlagen, im Krankenhaus gab er dem Personal schließlich Kopfnüsse.

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, einer davon in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Hilfeleistende – keine Seltenheit bei dem 27-jährigen ehemaligen Erndtebrücker, der sich wegen oben genannter Delikte am Dienstagmittag vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten musste. Schon öfter saß er hinter Gittern, weil er Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet hatte. Auch dieses Mal muss der 27-Jährige, der mittlerweile in Mudersbach lebt, zurück in Haft: Richter Torsten Hoffmann verurteilte den einschlägig Vorbestraften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Die Anklage

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Der Mann auf der Anklagebank soll im Oktober vergangenen Jahres Polizeibeamte in Erndtebrück geschlagen, getreten und angespuckt haben, nachdem diese ihm einen Platzverweis von einem Supermarkt-Parkplatz erteilt hatten.

Im Dezember 2018 soll der Angeklagte außerdem massiven körperlichen Widerstand gegen Rettungssanitäter geleistet haben, die ihn aufgrund einer tiefen, selbstverursachten Schnittwunde an der Hand verarzten wollten. Später eintreffende Polizisten haben den Angeklagten von den Angriffen nicht abhalten können – er habe weiter um sich geschlagen, getreten und gespuckt. In einem Siegener Krankenhaus soll der 27-Jährige dann sogar Kopfnüsse verteilt haben.

Aggressiver Rausch

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„Ich hatte Alkohol und sämtliche Rauschmittel in mir. Tilidin, Benzodiazepine, Amphetamin, Kokain, THC, LSD – die ganze Palette“, erinnerte sich der Angeklagte zurück. An die Taten könne sich der Wiederholungstäter allerdings aufgrund des Drogenmissbrauchs nicht erinnern. Aus diesem Grund schrieb das Gericht ihm auch eine verminderte Schuldfähigkeit zu.

Bereits im Juli hatte der Angeklagte wegen der Angriffe im Oktober und Dezember 2018 auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg gesessen. Richter Hoffmann setzte das Verfahren im Sommer allerdings vorläufig aus, weil der 27-Jährige eine Therapie machen und vor allem abschließen wollte – vergeblich. Der Angeklagte hatte – wie schon sehr oft in seiner Vergangenheit – einen Rückfall erlitten.

Unschöne Erinnerungen

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Eine Polizistin, die in dem Verfahren als Zeugin geladen war, erinnerte sich noch gut an jenen Tag, an dem der Angeklagte erst im Rettungswagen und schließlich im Krankenhaus randaliert hatte: „Das war ein richtiger Kampf. Wir hatten wirklich Schwierigkeiten. Das Behandlungszimmer sah nachher aus wie ein Schlachthaus.“ Auch ein 24-jähriger Notfallsanitäter konnte den Vorfall von vor einem Jahr nicht vergessen: „Er wollte mir mit seiner blutigen Hand ins Gesicht schlagen. Er hat von meinem Kollegen und mir nicht mehr abgelassen.“

Alle Zeugen sprachen von höchst aggressivem Verhalten des Angeklagten, von viel Blut, einem hohen Lautstärkepegel und großer Gewaltbereitschaft – erschreckende Bilder.

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Dass dies kein Einzelfall bei dem Angeklagten ist, zeigen seine Vorstrafen: Schon seit Jahren greift er vor allem Polizisten an – immer im Rauschzustand. Erst im März dieses Jahres kehrte er aus einer zehnmonatigen Haftstrafe zurück – ebenfalls wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. „Andere haben Berufserfahrung, der Angeklagte hat kriminelle Erfahrung“, zeigte sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel entsetzt. Sie wolle ihm nicht begegnen, wenn der Angeklagte auch nur ein Bier getrunken hat.

„Das Urteil ist kein Geschenk, bietet Ihnen aber vielleicht eine Zukunft“, so Richter Hoffmann, der den 27-Jährigen in der Vergangenheit schon des Öfteren zu Haftstrafen verurteilt hatte.

>>> DAS LANGE VORSTRAFENREGISTER

  • Im Jahr 2009 musste sich der Angeklagte das erste Mal wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Raub vor dem Gericht verantworten. Daraus resultierte eine längere Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafrecht.
  • Ab 2015 leistete der Mann immer wieder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und verbüßte mehrere Haftstrafen.