Bad Berleburg. . Nach Ärger in der Rotlicht-Bar „L’Amour“ sollen zwei Männer Müllsäcke auf der Straße verteilt haben. Dann gab es Widerstand gegen die Polizei.

Es soll Ärger im „Haus L’Amour“ gegeben haben, sagt Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in ihrer Anklage, in der sie einem 30-jährigen Bad Berleburger Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorwirft.

Die Geschichte hat sich am 30. August vergangenen Jahres zugetragen: Gegen 23 Uhr fahren zwei Polizeibeamte Streife in Bad Berleburg und entdecken etliche zerstörte, gelbe Müllsäcke am Bürgersteig und auf der Fahrbahn der Emil-Wolff-Straße, unter dem Fenster mit der roten Lampe. Außer zwei Männern sind weit und breit keine anderen Menschen in der Nähe. Deshalb werden die beiden kontrolliert. Der eine zeigt sich halbwegs kooperativ und berichtet den Beamten sogar, dass er und sein Kumpel wegen„Ärger im Bordell rausgeflogen“ seien und die Damen als „Missgeburt“ beschimpft hätten, wie ein Polizist als Zeuge in der Hauptverhandlung am Dienstag aussagt.

Angeklagter weigert sich gegen eine Fixierung

Der Angeklagte jedenfalls weigert sich hartnäckig, Angaben zu seiner Person zu machen. Er reißt den Arm eines Beamten weg und sperrt sich gegen die notwendig gewordene Fixierung auf der Motorhaube des Streifenwagens

Das werten Staatsanwaltschaft und Richter Torsten Hoffmann als Widerstand. „Es wäre ein Leichtes gewesen, den Ausweis zu zücken“, hält die Oberamtsanwältin dem Beschuldigten vor; „die Lappalie wäre in fünf Minuten erledigt und die heutige Hauptverhandlung vermeidbar gewesen.“ Richter Hoffmann kommentiert das strafrechtlich relevante Verhalten ebenfalls als „so was von überflüssig.“

Rechtskräftiges Urteil

Der Angeklagte räumt seinen Fehler letztlich ein, auch, dass er in seiner „Jugend viel Mist gebaut habe“, aber nun „ein vernünftiger Mensch geworden“ sei, der einen festen Arbeitsplatz hat, sich um seine Familie kümmert.

Doch nun wird der Widerstand vor dem Bordell teuer: Richter Torsten Hoffmann verhängt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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