Bad Laasphe. . Angeklagter hat Computerzubehör auf einer Online-Verkaufsplattform angeboten und nicht verschickt. Vor Gericht erschienen aber nur die Opfer.
Gegen einen 46-jährigen Bad Laaspher erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl in Höhe von 2700 Euro. Der Angeklagte musste sich wegen Betruges in zwei Fällen verantworten.
Im Juli vergangenen Jahres soll er zwei Computer-Zubehör-Artikel, beide mit einem Preis von 45 Euro, auf einer Online-Verkaufsplattform angeboten haben. Zwei Käufer, die dem Angeklagten jeweils die 45 Euro überwiesen hatten, erstatteten Anzeige, weil sie die bestellte Ware nicht erhalten hatten. „Ich habe bis heute weder Ware noch Geld von dem Mann bekommen. Leider kann man keinen Kontakt mit ihm aufnehmen“, berichtete einer der Geschädigten dem Gericht.
Da der Laaspher, der bereits einschlägig vorbestraft ist, der Verhandlung fern geblieben war, fällte Richter Hoffmann das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten.