Bad Laasphe/Bad Berleburg. . Angeklagter (40) aus Bad Laasphe gibt falsche Postleitzahl auf dem Päckchen an. Wegen des charakteristischen Geruchs wird die Polizei informiert.
Während zwei kurzen Verhandlungen am Amtsgericht Bad Berleburg wurden am Dienstagmorgen zwei Männer wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen in Höhe von 4000 und 3500 Euro verurteilt. Ein Angeklagter zeigte sich geständig, der andere blieb seiner Verhandlung fern.
Der erste Tatvorwurf: Im September 2017 wollte der 40-jährige Bad Laaspher 4,11 Gramm Marihuana auf dem Postweg verschicken. Da er die falsche Postleitzahl angab, wurde das Versandobjekt in der Poststelle gehalten und wegen des auffälligen Geruchs an die Polizei weitergegeben, erklärte der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann.
Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung im Januar 2018 wurden weitere 6,8 Gramm Marihuana und 4,2 Gramm getrocknete Pilze sowie eine Waage, eine Tickerliste und weitere Utensilien sichergestellt. Dem Angeklagten wurde somit das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
„Es stimmt, was die Staatsanwältin vorgelesen hat“, bestätigte er die Anklageschrift. Auf die Frage nach seinem persönlichen Konsum antwortete er achselzuckend: „Es gibt Leute, die trinken abends ihr Bierchen, ich rauch mir abends ne Tüte.“
Geringe Menge Betäubungsmittel
Dem Gutachten des Landeskriminalamt zufolge handelte es sich bei der THC-Menge des Cannabis um 0,64 Gramm. Da auch die 4,2 Gramm getrocknete Pilze unter dem Grenzwert von 20 Gramm lagen, sprach das Gericht von einer geringen Menge an Betäubungsmitteln.
Obwohl der Angeklagte bereits einige Vorbelastungen in Form von Sachbeschädigung, Betrug, Beleidigung, Diebstahl und zuletzt vor zehn Jahren einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorzuweisen hatte, sah das Gericht von der höchstmöglichen Freiheitsstrafe von fünf Jahren ab.
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Sein Geständnis „stimmt so“ zeigte sich bei der Urteilsverkündung strafmildernd. Darüber hinaus stimmte er der außergerichtlichen Einziehung der bei der Wohnungsdurchsuchung gefundenen Gegenstände zu. Die Tatsache, dass keine Betäubungsmittel nachweislich in den Handel gekommen seien, kam ihm ebenfalls zugute.
Trotz der „unrühmlichen Vergangenheit“ des Angeklagten entsprach Richter Hoffmann den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 40-Jährigen zu 80 Tagessätzen à 50 Euro. Beide Seiten verzichteten auf die Einlegung von Rechtsmitteln.
Angeklagter erschien nicht
Die zweite Verhandlung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz richtete sich gegen einen 35-Jährigen aus Bad Berleburg. Dem Angeklagten wird der Besitz von 8,06 Gramm Amphetaminen, 12,04 Gramm MDMA sowie 0,58 und 4,86 Gramm Marihuana in Bad Laasphe im September 2018 vorgeworfen.
Da der 35-Jährige nicht zu der Verhandlung erschien, erließ Richter Hoffmann nach einer Viertelstunde gesetzlicher Wartezeit einen Strafbefehl in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 25 Euro.
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