Bad Laasphe/Bad Berleburg. 34-Jähriger muss für 16 Monate ins Gefängnis. Sein Opfer spürt noch heute Folgen der Tritte und Verletzungen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Bad Berleburg einen 34-jährigen Mann aus dem hessischen Steffenberg zu einer Haftstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann einen 24-jährigen Dautpher am 22. Dezember 2018 vor der Diskothek Fame in Bad Laasphe aus niederen Beweggründen - im Streit um eine Taxifahrt - krankenhausreif und bewusstlos geschlagen und getreten hat.

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Das Opfer erlitt eine Jochbeinprellung einen Riss im Kiefer sowie ein Schädelhirntrauma ersten Grades und musste zunächst im Krankenhaus Bad Berleburg und später im Uniklinikum Marburg behandelt werden. „Ich bin erst in der Röhre des CT in Bad Berleburg wieder wach geworden“, berichtet das Opfer, das nach der Attacke drei Tage im Krankenhaus lag und sich an Weihnachten selbst entlassen hat. „Das war eine schwere Zeit für mich. Ich war noch nie vorher im Krankenhaus und konnte mich über Wochen nur von Joghurt und Milchreis ernähren“, erläutert der junge Dautpher die Folgen der Tritte gegen den Kopf, die er heute noch spüren könne.

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Was an dem Abend und frühen Morgen kurz vor Weihnachten passierte, dass schilderten neben dem Angeklagten und dem Opfer weitere Zeugen. Fußballer aus dem hessischen Dautphe hatten in ihrer Vereinskneipe beschlossen, den Abend in der Disco Fame in Bad Laasphe weiter zu feiern. Der Angeklagte, der auch in der Kneipe war, wurde im Taxibus mitgenommen, obwohl er nicht zur Fußballerclique gehörte und kaum Bargeld bei sich hatte. In der Disco trennten sich die Mitfahrer und trafen sich erst gegen Morgen um 5.20 Uhr wieder, als das Lokal schloss. Das Opfer und zwei seiner Freunde wollten mit einem Taxi zurück ins hessische Hinterland fahren, als der Angeklagte auftauchte und mitfahren wollte. Wohl weil die Fußballer ihm dies versagten – „Wir hatten ein ungutes Gefühl“ – , kam es zum verbalen und dann auch handgreiflichen Streit.

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Dabei wurde der 24-jährige zu Boden geschubst und später vom Angeklagten auch geschlagen und getreten. Die beiden Freunde des Opfers kamen ihrem Kumpel zur Hilfe. Sie rissen den 34-jährigen Angeklagten von seinem Opfer weg. „Der ließ sich aber nicht beruhigen“, sagten beide unabhängig voneinander aus. So kam es dazu, dass auch der Angeklagte deutliche Verletzungen davontrug. Nachdem Rettungswagen und Polizei verständigt waren zeigte sich der Angeklagte bei der Aufnahme seiner Personalien unkooperativ und musste sogar mit zur Wache nach Bad Berleburg gebracht werden, sagten die Polizisten aus. Sechs Tage später dann, bei der Polizei in Biedenkopf, erstattet auch der Angeklagte Anzeige gegen seine Gegner vom 22. Dezember. Auf die Frage von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, warum er dies denn nicht sofort getan habe, erläuterte er: „Ich laufe doch nicht entstellt durch die Stadt.“ Ähnlich aufbrausend hatte der Mann zu vor auch seinen Pflichtverteidiger Fritz Bosch abgelehnt. Dieser mühte sich dennoch nach Kräften Punkte aus dem Verfahren herauszupicken, die für seinen Mandanten gesprochen hätten. Vergebens.

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Hintergrund für das Urteil sind neben der aktuell verhandelten Tat auch „zahlreiche einschlägige Vorstrafen“, wie der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann ausführte. Deshalb folgte er voll umfänglich der Forderung der Anklägerin und der von Rechtsanwalt Thomas Biek vertreten Nebenklage. Die hatte für das Opfer zusätzlich eine Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld durchgesetzt.

Der Verurteilte kündigte aber an, durch einen neuen Rechtsbeistand Rechtsmittel einzulegen.