Bad Berleburg/Bad Laasphe. .

Quasi mit einem blauen Auge davongekommen ist ein 30-jähriger Berleburger, der sich am Dienstag vor dem Berleburger Amtsgericht verantworten musste – immerhin wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Sein Opfer: ein Türsteher (34) einer Bad Laaspher Discothek.

Die Tat, wie sie die Staatsanwältin in ihrer Anklage schildert, liegt schon einige Monate zurück. Danach war der 30-Jährige Mitte Dezember 2012 mit dem 34-jährigen Siegener in einen Streit geraten, weil der ihn am Eingang der Disco abwies. „Du warst ja betrunken, konntest kaum stehen“, erinnert der Türsteher im Zeugenstand den Angeklagten an jenen Abend. Gegen 2.30 Uhr nachts soll das gewesen sein.

Ja, „ich war nicht Herr meiner Sinne“, räumt der 30-Jährige ein, der ohne Verteidiger auf der Anklagebank sitzt. Eine Blutprobe, veranlasst von der Polizei, ergab damals einen Alkoholgehalt von etwa einem Promille – der zum Zeitpunkt des Streits über eine Stunde zuvor noch ein wenig höher gelegen haben dürfte.

„Wichser“, „Hurensohn“, „Bastard“ – mit diesen Begriffen soll der 30-Jährige sein Gegenüber beleidigt haben, sagt die Staatsanwältin. Der 34-Jährige im Zeugenstand indes nimmt’s gelassen – solche Beschimpfungen höre er jeden Tag. Am Ende habe er dem ungebetenen Gast Hausverbot erteilt.

Ob es richtig sei, dass der Angeklagte nach dem Streit nach Hause gegangen und dort eine Taschenlampe geholt habe? Und „diesen Meinungsverstärker“? Richter Hoffmann hält eine rote Eisenstange hoch. Der Angeklagte nickt. Er sei „so gedemütigt worden“, da habe er gedacht: „Das zahl’ ich denen heim.“

„Er wollte ,Gerechtigkeit’ haben“, berichtet der Türsteher. Das sei dann gegen 5.30 Uhr gewesen, „als wir eigentlich schon Feierabend machen wollten“. Der Angeklagte habe mit seiner Eisenstange gedroht, zugeschlagen „und mich damit am Arm getroffen“, so der Zeuge weiter. Gemeinsam mit einem Kollegen sei es ihn aber gelungen, dem 30-Jährigen die Stange wegzunehmen. Und man habe die Polizei alarmiert.

„Ach, wären Sie doch zuhause geblieben“, seufzt die Staatsanwältin in Richtung des Angeklagten. Und sie wolle einmal „annehmen, dass das hier ein einmaliger Ausrutscher war“. Einschlägige Vorstrafen hatte der 30-Jährige jedenfalls nicht. Die Anklägerin schlug vor, das Verfahren vorläufig einzustellen – gegen eine Arbeitsauflage von 150 Stunden. Damit waren sowohl der Richter als auch der Angeklagte einverstanden.

Dass die Sache so glimpflich für den Berleburger abging, sei auch dessen „Verteidigungsstrategie“ zu verdanken, so Richter Hoffmann: Es sei gut gewesen, „dass sie gleich die Hosen runtergelassen haben“, lobt er den Angeklagten.