Der Auszug von Einträgen des Angeklagten im Bundeszentralregister beginnt 2001 und umfasst zahlreiche Haftstrafen wegen Diebstahls, Körperverletzung, Einbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Erschwerend kommt laut eines Berichts der Bewährungshilfe hinzu, dass der Angeklagte auch nach eigenem Bekunden alkoholkrank ist und selbst nach Therapien schnell wieder rückfällig wurde.