Bad Berleburg. Das Amtsgericht Bad Berleburg verhängt gegen den angeklagten Polizisten eine hohe Geldstrafe. Dieser war in der Tatnacht stark alkoholisiert.
Zu einer Geldstrafe von 3400 Euro hat das Amtsgericht Bad Berleburg einen 55-jährigen Gütersloher wegen sexueller Belästigung verurteilt. Der angeklagte Polizist, der Kurgast in Bad Berleburg gewesen war, soll im November 2018 in einer Kneipe der Stadt eine 20-Jährige sexuell belästigt haben. Dabei soll er ihr erst an die Hüfte und schließlich an den Po gefasst haben.
„Es ist alkoholmäßig aus dem Ruder gelaufen. Aber ich schließe es für mich aus, so etwas getan zu haben oder nur in diese Richtung gedacht zu haben“, berichtete der Mann auf der Anklagebank. Er erzählte dem Gericht aber außerdem von erheblichen Erinnerungslücken, die er von dem Abend davongetragen habe.
„Die Kneipe war überfüllt, deswegen mussten wir uns mit an den Tisch des Angeklagten setzen“, so die mutmaßliche Geschädigte – eine 20-jährige Studentin – in ihrer Zeugenaussage. „Am Anfang war alles ruhig, doch im Laufe des Abends wurde der Angeklagte immer aufdringlicher – er war sehr penetrant, ließ uns nicht in Ruhe. Meine Freunde und ich haben ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass wir kein Interesse an ihm haben, aber er hat nicht von uns abgelassen.“ Als sie schließlich auf eine Zigarette vor die Tür gegangen sei, so die Zeugin, sei der Angeklagte ihr gefolgt: „Er stand neben mir, dann hat er mir an die Hüfte gefasst und ging dann weiter runter.“ Den Griff des Angeklagten beschrieb sie als „fest und bestimmt“.
Zeugin: „Ich war wie in einem Tunnel“
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Daraufhin sei sie wieder in die Kneipe gegangen, so die junge Frau, habe kurze Zeit später ihren Freunden von dem Vorfall erzählt. „Ich war in einem richtigen Tunnel. Ich war geschockt“, zeigte sich das mutmaßliche Opfer sichtlich betroffen. Weinkrämpfe seien die Folge dieser Begegnung gewesen.
Die 20-Jährige erstattete kurz nach der Tat Anzeige bei der Polizei. Beamte machten ihren Kollegen dann in der Klinik ausfindig. Ergebnis eines Alkoholtests gegen 1.50 Uhr: 2,47 Promille – und damit erheblich vermindert schuldfähig, so das Amtsgericht.
„Die Aussagen der Zeugin ergeben für mich ein stimmiges Bild“, hielt Anklägerin Hippenstiel in ihrem Plädoyer fest. Sie habe keine Zweifel daran, dass sich der Vorfall in jener November-Nacht so zugetragen hat, wie in der Akte festgehalten. Auch Richter Hoffmann war sich da sicher – und folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten stimmte dem Gericht in seinen Ausführungen nicht zu. Er beantragte Freispruch für seinen Mandanten.